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«Heiratsstrafe»: Eckwerte zur Individualbesteuerung
Aus Tagesschau vom 30.08.2023.
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Individualbesteuerung So will der Bundesrat verheiratete Paare steuerlich entlasten

  • Die Individualbesteuerung für alle, also dass Ehepaare nicht mehr gemeinsam besteuert werden, ist einen Schritt weiter.
  • Der Bundesrat hat heute die Eckwerte festgelegt.
  • Im nächsten Jahr soll sich das Parlament damit befassen. Bis zu einer allfälligen Umsetzung dürfte es aber noch lange dauern.

Ende 2022 hatte der Bundesrat seine Vernehmlassungsvorlage zur Individualbesteuerung verabschiedet, gedacht als indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeitsinitiative der FDP-Frauen. Bei der Mehrheit der Parteien fiel die Vorlage durch. Der radikale Umbau des Systems in der Ehepaarbesteuerung schaffe neue Ungerechtigkeiten, lautete der Tenor.

Dauerthema «Heiratsstrafe»

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Heute werden in der Schweiz verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen. Dies führt dazu, dass viele Ehefrauen aus steuerlichen Gründen ihre Erwerbsarbeit reduzieren oder auf sie verzichten. Damit einher gingen Karrierestopp, finanzielle Abhängigkeit und Altersarmut, sind die Befürwortenden einer Individualbesteuerung überzeugt.

Es gehe um eine Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau im Steuerrecht und das Aufbrechen traditioneller Rollenbilder. Die Individualbesteuerung und die Abschaffung der sogenannten «Heiratsstrafe» sind jahrelange politische Anliegen. Das Bundesgericht hatte bereits 1984 entschieden, dass die steuerliche Diskriminierung verheirateter und eingetragener Paare gegenüber Konkubinatspaaren verfassungswidrig ist. 2016 hatte das Stimmvolk die Volksinitiative der damaligen CVP «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.

Trotzdem treibt der Bundesrat das Projekt voran, das das Parlament im Rahmen der Legislaturplanung verlangt hat. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage will er aber Änderungen anbringen – namentlich bei den Abzügen.

Weitere Anpassungen am Steuertarif vorgesehen

So soll die Individualbesteuerung neu auf allen drei Staatsebenen gelten: Bund, Kanton und Gemeinde. Die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen sollen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Die Tarifanpassungen ermöglichten eine gleichmässigere Entlastungswirkung der Reform über die Einkommensklassen, schreibt der Bundesrat.

Mit dem Systemwechsel ergeben sich gemäss heutiger Schätzung insbesondere steuerliche Entlastungen für Ehepaare mit eher gleichmässiger Einkommensaufteilung. Dies betrifft auch zahlreiche Rentnerehepaare. Unverheiratete Personen ohne Kinder erfahren dank der Absenkung des Steuertarifs im Durchschnitt ebenfalls eine Entlastung.

Blick auf Browserfenster mit dem Steuerformular des Kantons Zürich (2020)
Legende: Künftig sollen verheiratete Paare ihre Steuerformulare auch als Einzelpersonen einreichen können. KEYSTONE/Christian Beutler

Für Ehepaare mit nur einem Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen führt die Reform bei der direkten Bundessteuer laut dem Bundesrat hingegen zu gewissen Mehrbelastungen. Dies betrifft insbesondere Ehepaare mit nur einem Einkommen und Kindern.

Bei unverheirateten Personen mit Kindern führt der Wegfall des heutigen privilegierten Steuertarifs in der obersten von zehn Einkommensklassen gemäss heutiger Schätzung zu gewissen Mehrbelastungen, während die Absenkung der Steuersätze und die Erhöhung des Kinderabzugs diesen Effekt bei den unteren und mittleren Einkommensklassen voraussichtlich kompensieren dürften.

Bundesrat geht von tieferen Steuereinnahmen aus

«Insgesamt ist die Anzahl Personen, die durch die Reform steuerlich entlastet werden, deutlich höher als die Anzahl jener, die eine Mehrbelastung erfahren», schreibt der Bundesrat. Basierend auf diesen Eckwerten wird der Bundesrat bis im März 2024 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zuhanden des Parlaments erarbeiten.

Insgesamt geht der Bundesrat bei der direkten Bundessteuer bezogen auf das Steuerjahr 2024 von schätzungsweise rund einer Milliarde Franken Mindereinnahmen pro Jahr aus. Davon trägt der Bund rund 800 Millionen Franken und die Kantone rund 200 Millionen Franken.

Rendez-Vous, 30.08.23, 12:30 Uhr;

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