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Kanton Zürich mit Pionierrolle ZH: Kantonsrat will optimale Selbstbestimmung von Behinderten

Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich sollen möglichst souverän leben können. Das neue Gesetz soll Vorbild werden.

Von der SVP über die Grünliberalen bis hin zur Alternativen Liste: Das Selbstbestimmungs-Gesetz wurde am Montag in erster Lesung von allen Seiten in den höchsten Tönen gelobt.

SVP-Kantonsrat Benjamin Fischer aus Volketswil als Präsident der vorberatenden Kommission sprach von einem «historischen Tag»: Der Kanton Zürich nehme mit dem Gesetz nicht nur schweizweit, sondern international eine Vorreiterrolle ein. Von einem historischen Gesetz mit Strahlkraft war die Rede, aber auch von einem «Systemwechsel für 10'000 Menschen.»

Erstmals selber entscheiden

Gemeint sind damit jene 10'000 Menschen im Kanton Zürich mit Behinderungen: Sie sollen ab 2024 erstmals – soweit es ihnen möglich ist – selber darüber entscheiden können, ob sie lieber allein, mit Familie oder Freunden in einer Wohnung oder in einer Behinderteninstitution leben möchten.

Voraussetzung für die neue Selbstbestimmung ist ein Systemwechsel von der Objekt- zur Subjektfinanzierung. Das heisst, dass der individuelle Bedarf an Leistungen abgeklärt wird und der oder die Betroffene danach eine Leistungsgutschrift erhält. Damit können die benötigten Leistungen anschliessend selbstbestimmt bezogen werden.

Wahl aus einer Kommode mit Dienstleistungen

Claudia Hollenstein (GLP) umschrieb das neue System mit einer Kommode mit Dienstleistungen: «Doch statt Behinderte wie bisher in eine Schublade zu quetschen, sollen sie die für sich passenden Dienstleistungen selbst aus den Schubladen nehmen können.»

«Es ist ganz offensichtlich möglich, dass inmitten einer Pandemie, wo die Nerven auch einmal blank liegen, Konsens über ein historische Gesetz gefunden werden kann», unterstrich auch der für die Vorlage zuständige Regierungsrat Mario Fehr (parteilos). Auch er geht davon aus, dass andere Kantone das neue Gesetz zum Vorbild nehmen und ähnliche Regelungen erlassen werden.

Es ist ganz offensichtlich möglich, dass inmitten einer Pandemie Konsens über ein historische Gesetz gefunden werden kann.
Autor: Mario Fehr Regierungsrat (parteilos)

Am Anfang des Gesetz stand eine Motion von FDP-Kantonsrätin Beatrix Frey-Eigenmann aus Meilen. «Der Anstoss kam von zwei jungen Männern mit körperlichen Einschränkungen, die sich wünschten, ein selbstbestimmteres Leben führen zu können und auch Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen», erinnerte sie im Rat.

Das Selbstbestimmungs-Gesetz wird voraussichtlich Ende Februar in zweiter Lesung abschliessend im Kantonsrat behandelt. Bei der Ausarbeitung des Gesetzes arbeiteten verschiedene Organisationen und Verbände mit.

Regionaljournal ZH, 17.01.2022, 12:04 Uhr ; 

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