Der heutige Zivildienst gilt als attraktiv – ähnlich einem bezahlten Hochschulpraktikum. Da liegt es nahe, dass auch Frauen das wollen. Doch sie dürfen nicht. 2017 entschied der Bundesrat, dass es weiterhin keinen freiwilligen Zivildienst für Frauen und Ausländer geben soll, weil das mehr Nachteile als Vorteile habe.
Frauen müssen tricksen – Anzahl der Fälle unbekannt
Frauen dürfen zwar offiziell nicht zum Zivildienst. Sie können sich aber hineinmogeln: Sie können sich freiwillig zum Militärdienst melden und nach erfolgreicher Musterung sagen: «Hoppla, jetzt habe ich plötzlich einen Gewissenskonflikt mit dem Militär, pardon, das ist mir erst jetzt eingefallen» – und dann in den Zivildienst wechseln. Das ist allerdings unangenehm, weil es eine Art Lügen erfordert.
Wie viele Frauen das gemacht haben, wissen die Behörden nicht.
Das Bundesamt für Zivildienst wertet den Frauenanteil nicht aus, sondern zählt nur die Diensttage. Der Anteil der von Frauen geleisteten Diensttage liegt zwischen 0.01 und 0.2 Prozent. Es dürften also nur eine Handvoll Frauen Zivildienst geleistet haben.
Spezialregel Wehrpflicht kontra Diskriminierungsverbot
Beim Zivilschutz gestaltet sich die Situation anders. Dort ist der Anteil an Frauen etwas höher. Frauen dürfen nämlich freiwillig einen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten und sich unter anderem zur Führungsunterstützerin, Pionierin oder Infrastruktur-Wartin ausbilden lassen. Der Bundesrat möchte den Anteil an Frauen gerne steigern, denn er ist auch beim Zivilschutz immer noch sehr niedrig (unter 1.6 Prozent).
«Die Ungleichbehandlung der Frauen beim Zivildienst ist eine Konsequenz der Ungleichbehandlung der Männer bei der Militärdienstpflicht», sagt Bernhard Waldmann, Rechtsprofessor an der Universität Freiburg.
Rechtlich gesehen ist es keine Diskriminierung, auch wenn sie so empfunden wird.
Das Bundesgericht geht davon aus, der Verfassungsartikel zur Wehrpflicht (inklusive zivilem Ersatzdienst) sei eine Spezialbestimmung, die dem Diskriminierungsverbot vorgehe. «Rechtlich gesehen ist es also keine Diskriminierung, auch wenn sie so empfunden wird», so Waldmann. Wie das Bundesgericht ist er aber der Meinung, dass ein inhaltlicher Widerspruch besteht zwischen der auf Männer beschränkten Wehrpflicht und dem Gleichstellungsgebot.
Neuer Sicherheitsdienst löst vielleicht das Problem
Am Mittwoch hat der Bundesrat Pläne zur Fusion von Zivilschutz und Zivildienst präsentiert.
Laut Waldmann könnte der neue Sicherheitsdienst eine gute Gelegenheit sein, den Widerspruch zwischen Wehrpflicht und Gleichstellung aufzulösen. «Wenn die Verfassung ohnehin neu geschrieben werden muss – und das muss sie für den neuen Sicherheitsdienst –, dann sollte der Verfassungsgeber meiner Meinung nach versuchen, bestehende Diskriminierungen in der Verfassung aufzuheben.»
Die Regelung sei nicht mehr zeitgemäss. Waldmann würde es begrüssen, wenn im Mindesten ein freiwilliger Sicherheitsdienst für alle Geschlechter möglich wäre – damit Frauen nicht mehr mogeln müssen.
«Frauen können analog zum heutigen Zivilschutz im Katastrophenschutz freiwillig Dienst leisten», schreibt das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik (Sepos) auf Anfrage. «Entsprechend würden Frauen neu sowohl Tätigkeiten im Bereich des heutigen Zivilschutzes als auch des heutigen Zivildienstes erbringen.» Diensttage zur Erfüllung von Zivilschutz-Aufgaben hätten jedoch Priorität.