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Klima-Urteil aus Strassburg Klimaseniorinnen wollen Schweiz bei Europarat anprangern

Die Empfehlung des Ständerats, das Urteil zu ignorieren, akzeptieren die Seniorinnen nicht und zeigen sich kämpferisch.

Die Schweizer Klimaseniorinnen feierten das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieses beschied, die Schweiz mache zu wenig gegen den Klimawandel. Die Rechtskommission des Ständerats sieht das diametral anders. Das Gericht in Strassburg habe mit seinem Klima-Urteil seine Kompetenzen überschritten; die Schweiz solle das Urteil ignorieren.

Nun haben sich die Klimaseniorinnen zu Wort gemeldet und erklären, dass sich die Mehrheit der ständerätlichen Rechtskommission irre. Ihre Erklärung sei voller Fehler und Unkenntnis.

«Gericht hat keine Kompetenzen überschritten»

Beispielsweise habe der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seinen Ermessensspielraum gerade eben nicht missachtet. «Der EGMR hat der Schweiz nicht vorgeschrieben, welche Massnahmen ein Staat mit Blick auf diese Klimaziele zu ergreifen hat», erklärt Cordelia Bär, Anwältin der Klimaseniorinnen. Diese seien politisch auszuhandeln. Das Gericht habe seine Kompetenzen nicht überschritten.

Auch Rechtskommission des Nationalrats will Erklärung abgeben

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Die Rechtskommission des Nationalrats hat wegen des Klimaurteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) eine Erklärung durch den Nationalrat noch während der Sommersession beantragt. Das teilt die Kommission nach ihrer Sitzung von heute mit.

Es handelt sich um die gleiche Erklärung, welche die Rechtskommission des Ständerats formuliert hat und deren Verabschiedung im Ständerat bereits programmiert ist.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat gemäss dieser Erklärung mit seinem Klimaurteil gegen die Schweiz das Recht auf unzulässige Weise überdehnt. Die Schweiz sehe keinen Anlass, dem Urteil weitere Folge zu geben, heisst es im Text . Die Kommission des Ständerats empfiehlt dem Rat mit 10 zu 3 Stimmen, die Erklärung anzunehmen. Jene des Nationalrats empfiehlt die Annahme mit 15 zu 10 Stimmen.

Nicht unerwartet argumentieren die Klimaseniorinnen und deren Rechtsvertretungen um 180 Grad anders als Ständerat Daniel Jositsch aus der Rechtskommission: «Es ist Aufgabe des Bundesrats, welcher die Schweiz im Ministerrat vertritt, das anzumahnen und mit den anderen Staaten zu schauen, wie man diese Situation lösen kann.»

Ältere Frauen heben die Arme und lächeln in einer Menschenmenge.
Legende: Die Klimaseniorinnen freuen sich am 9. April über das überraschende Urteil aus Strassburg. Keystone/Jean-Christophe Bott/Archiv

Aufgabe des Bundesrates sei genau dies nicht, so Bär. Dieser habe den Rechtsstaat zu schützen und die Haltung der Rechtskommission des Ständerats zu ignorieren. Von der kleinen Kammer erwartet die Anwältin, dass diese seiner Verantwortung nachkomme und Hand biete bei innerstaatlichen Lösungen. Zu mehr Klimaschutz also.

Es drohen weitere Klagen

Was die Schweiz aktuell tue, reiche nicht aus, um die menschenrechtlichen Anforderungen des Urteils zu erfüllen. Genau umgekehrt sieht das die Rechtskommission des Ständerats, auch deshalb solle der Bundesrat dem Urteil keine Folge leisten. Auch Umweltminister Albert Rösti war kurz nach dem Urteil aus Strassburg der Meinung, Korrekturen beim Klimaschutz brauche es kaum.

Aber handle die Schweiz auf dieses verbindliche Urteil nicht genügend, so würden sich die Klimaseniorinnen nicht scheuen, weitere Massnahmen zu ergreifen. «Wir würden das Ministerkomitee des Europarats jederzeit über jegliche Entwicklungen, auch über Unterlassungen in der Schweiz, informieren.»

Bei erfolgten oder sich abzeichnenden Zielverfehlungen werde man erneut die Schweizer Gerichte anrufen, so Bär. Es drohen also weitere Klagen.

Rendez-vous, 29.5.2024, 12:30 Uhr;kesm

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