Gegenvorschlag zur «Wohnkosteninitiative»
Kanton Basel-Landschaft: Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Gesetzesinitiative «Für eine faire steuerliche Behandlung der Wohnkosten»
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JA
65'536 Stimmen
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NEIN
15'280 Stimmen
Teilrevision des Gerichtsorganisations- und Prozessrechts
Kanton Basel-Landschaft: Verfassungsänderung betreffend Wahlen Zivilkreisgerichte
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JA
63'857 Stimmen
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NEIN
13'056 Stimmen
«Prämien-Initiative»
Kanton Basel-Landschaft: Formulierte Gesetzesinitiative «Ja zur Prämienverbilligung» («Prämien-Initiative»)
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JA
38'234 Stimmen
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NEIN
45'708 Stimmen
- Die Prämienverbilligungs-Initiative der SP wird von gut 54 Prozent der Stimmenden abgelehnt.
- Die beiden anderen kantonalen Vorlagen waren gänzlich unbestritten. Die «Wohnkosten»-Initiative wurde von rund 81 Prozent der Stimmenden angenommen, die Verfassungsänderung bei den Zivilkreisgerichts-Wahlen von rund 83 Prozent.
Im bürgerlich geprägten Kanton Baselland scheint man sich einig zu sein: Alle fünf Bezirke des Kantons lehnen die Prämien-Initiative der SP ab, alle mit einem ähnlichen, tendenziell knappen Resultat.
Am umstrittensten war das Ergebnis im Bezirk Laufen, wo nur knapp 51 Prozent der Stimmenden die Initiative ablehnten, am deutlichsten im Bezirk Waldenburg, wo rund 56 Prozent gegen die Initiative votierten. Die Stimmbeteiligung lag bei 46 Prozent.
Die SP wollte mit ihrer Initiative erreichen, dass die Haushalte nicht mehr als 10 Prozent ihres Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben müssen. Dieses Ziel sollte erreicht werden, indem man die Prämienverbilligung deutlich erhöht hätte. Den Kanton hätte dies nach eigenen Angaben rund 75 Millionen Franken gekostet, wobei die Mehrkosten in der Folge zusammen mit den Krankenkassenprämien gestiegen wären.
Deutlich angenommen (81 Prozent Ja) haben die Stimmberechtigen dagegen den Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Wohnkosten-Initiative. Damit wird eine unbeabsichtigte Mehrbelastung von Wohneigentümern aufgehoben. Diese war nach einem Bundesgerichtsurteil über unzulässig tiefe Eigenmietwerte entstanden. Das Bundesgericht hatte die Berechnung des Eigenmietwerts im Landkanton als verfassungswidrig taxiert: Die Werte fielen zu oft zu tief aus, was zu einer Besserstellung von Wohneigentümern gegenüber Mietern führte.
Keine Mehrkosten für Wohneigentümer
Das Parlament hatte jene Ermittlung des Eigenmietwerts 2015 verabschiedet. Gleichzeitig waren die Pauschalabzüge für den Unterhalt gesenkt worden.
Mit den neuen Umrechnungssätzen sollte das Verhältnis zwischen Eigenmietwert und Marktmiete gemäss Kanton nun generell bei mindestens 60 Prozent liegen - das vom Bund vorgegebene Minimum. Eine Überprüfung erfolgt gemäss den Änderungen des Gesetzes über die Staats- und Gemeindesteuern neu systematisch.
Ein unzulässig tieferer Wert wird erhöht.
Die Unterhaltsabzüge für über zehnjährigen Gebäude belaufen sich zudem neu auf 25 Prozent und für jüngere auf 20 Prozent. Bislang waren es 24 und 12 Prozent. Angepasst wird im Weiteren der Steuerabzug für ein privates Arbeitszimmer.
Zivilkreisgericht-Wahlen neu beim Landrat
Mit 83 Prozent Ja wurde zudem eine Verfassungsänderung angenommen, wonach künftig nicht mehr das Volk, sondern das Kantonsparlament die Mitglieder der Zivilkreisgerichte bestimmt. Hintergrund dazu ist die zuletzt teils sehr tiefe Beteiligung der Stimmberechtigten an diesen Wahlen. Zudem war es häufig zu «stillen» Wahlen gekommen.