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Elisabeth Baume-Schneider: «Eine Ergänzung zu den bisherigen Möglichkeiten»
Aus News-Clip vom 22.11.2023.
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Nach dem Volksnein Die neue E-ID wird vom Bund herausgegeben

  • Der Bundesrat hat eine Botschaft zum neuen Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis verabschiedet.
  • Die E-ID soll vom Bund herausgegeben werden. Die Nutzung ist freiwillig und kostenlos.
  • Die App soll auch Menschen mit Beeinträchtigung ohne Einschränkung zugänglich sein.

Alle Personen, die über eine Schweizer Identitätskarte, einen Schweizer Pass oder einen von der Schweiz ausgestellten Ausländerausweis verfügen, sollen eine E-ID beantragen können. Aufgrund von Rückmeldungen aus der Vernehmlassung schlägt der Bundesrat vor, dass die E-ID nicht nur online, sondern auch im Passbüro ausgestellt wird. Die Nutzung der E-ID ist freiwillig und kostenlos.

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Elisabeth Baume-Schneider: «Auch andere Institutionen können die E-ID nutzen.»
Aus News-Clip vom 22.11.2023.
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Sie kann sowohl im Internet – zum Beispiel bei der elektronischen Bestellung eines Strafregisterauszugs – als auch in der physischen Welt – beispielsweise im Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol – zum Einsatz kommen. Sämtliche Dienstleistungen des Bundes, bei denen die E-ID zum Einsatz kommen kann, werden weiterhin analog angeboten. Gleichzeitig müssen alle Schweizer Behörden die E-ID als einen gültigen Identitätsnachweis akzeptieren, sofern sie elektronische Identitätsnachweise im Grundsatz zulassen.

Bund ist verantwortlich

Der Bund soll für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die für den Betrieb notwendige Infrastruktur anbieten. So stellt er die notwendige App bereit, damit die Nutzerinnen und Nutzer ihre E-ID auf ihrem Smartphone speichern können. Die App soll auch Menschen mit Beeinträchtigung ohne Einschränkung zugänglich sein. Anders als in der Vernehmlassung vorgesehen, werden nicht die Kantone, sondern der Bund den Support für die Nutzerinnen und Nutzer erbringen.

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Was braucht es für eine E-ID?
Aus News-Clip vom 22.11.2023.
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Der Bundesrat schlägt weiter vor, dass die zum Zweck der E-ID geschaffene staatliche Infrastruktur auch kantonalen und kommunalen Behörden sowie Privaten zur Verfügung steht (Ökosystem). So sollen Dokumente wie Wohnsitzbestätigungen, Betreibungs­register­auszüge, Diplome, Tickets oder Mitgliederausweise, die heute meist physisch oder allenfalls als PDF-Dokument ausgestellt werden, künftig auch als digitale Nachweise auf dem Smartphone verwaltet werden können. Damit schafft der Bund die Grundlage für die digitale Transformation der Schweiz.

Die Frage des Datenschutzes

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Der Datenschutz soll erstens durch das System selber (Privacy by Design), zweitens durch die Minimierung der nötigen Datenflüsse (Prinzip der Datensparsamkeit) und drittens durch die ausschliessliche Speicherung der E-ID auf dem Smartphone der Nutzerin oder des Nutzers (dezentrale Datenspeicherung) gewährleistet werden. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz schlägt der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse eine weitere Massnahme vor: Um dem Prinzip der Datensparsamkeit Nachdruck zu verleihen, soll öffentlich gemacht werden, wenn jemand mehr E-ID-Daten verlangt, als im konkreten Fall notwendig. Um auf technische und gesellschaftliche Entwicklungen reagieren zu können, ist das Gesetz technologieneutral formuliert. Schliesslich soll das Schweizer E-ID-System internationale Standards einhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die E-ID künftig auch im Ausland anerkannt und eingesetzt werden könnte.

Die Nutzerinnen und Nutzer der künftigen staatlich anerkannten E‑ID sollen die grösstmögliche Kontrolle über ihre Daten haben (Self-Sovereign Identity).

Der Bundesrat plant, die E-ID ab 2026 anzubieten. Um diesen Zeitplan einzuhalten, wurden die Vorarbeiten für den Aufbau der notwendigen Infrastruktur bereits eingeleitet. Insgesamt werden im Zeitraum 2023 bis 2028 für die Entwicklung und den Betrieb der Vertrauensinfrastruktur, die Ausgabe der E-ID und die Pilotprojekte rund 182 Millionen Franken benötigt.

Digitale Gesellschaft will genau hinschauen

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Für Martin Steiger ist der Bund mit der neuen E-ID auf dem richtigen Weg. Steiger ist Anwalt für Recht im digitalen Raum und Sprecher der Digitalen Gesellschaft. Sie hat mit ihrem Referendum die frühere E-ID an der Urne zu Fall gebracht.

Angesichts der Cyberattacken auf die Bundesverwaltung werde man die genaue Umsetzung der E-ID kritisch verfolgen, so Steiger:  «In letzter Zeit gab es schwerwiegende Vorfälle mit der IT-Sicherheit beim Bund und dessen Dienstleistungen. Hier ist es sehr wichtig, dass man Transparenz schafft und genau hinschaut.»

Die digitale Gesellschaft befürchtet zudem eine Überidentifikation. Also, dass sich Kundinnen und Kunden zu oft ausweisen müssen – auch dort, wo das bisher nicht nötig war: «Wenn wir im Laden einkaufen, müssen wir standardmässig keinen Ausweis zeigen», sagt Steiger. «Aber wie sind die Spielregeln online und wie werden sie durchgesetzt – gerade auch gegenüber Verantwortlichen im Ausland?»

Die Betriebskosten ab 2029 werden mit rund 25 Millionen Franken pro Jahr veranschlagt. Ein erstes E-ID-Gesetz war in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 gescheitert. Im Gegensatz zur neuen Vorlage war darin vorgesehen gewesen, dass die E-ID nicht vom Bund, sondern von Privaten herausgegeben wird.

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Bund entwickelt neue digitale Form der Identitätskarte
aus Echo der Zeit vom 22.11.2023. Bild: IMAG/agefotostock
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SRF 4 News, 22.11.2023, 16 Uhr;

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