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Pauschalbesteuerung Pauschalbesteuerung: Gegner warnen vor Steuerausfällen

Das überparteiliche Komitee «Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung» warnt vor einem Verlust von Arbeitsplätzen und abnehmenden Steuereinnahmen. Gegen die Volksinitiative stellen sich alle bürgerlichen Parteien. Am 30. November wird darüber abgestimmt.

Das überparteiliche Komitee «Nein zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung» befürchtet, dass bei einem Ja zur Volksinitiative Steuereinnahmen und Arbeitsplätze verloren gehen könnten. Die bürgerlichen Parteien wehren sich darum geschlossen gegen eine Abschaffung, über die am 30. November abgestimmt wird.

Am meisten würden Rand- und Bergregionen darunter leiden, warnt das gegnerische Komitee. Darum sei ein Nein auch ein Gebot der Solidarität. In den Alpentälern werde es immer schwieriger, Arbeitsplätze zu schaffen, sagte CVP-Präsident und Nationalrat Christophe Darbellay (CVP/VS) vor den Bundeshausmedien.

Die Bündner SVP-Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner rechnete vor, dass der Kanton Graubünden die Steuern um 4,5 Prozent erhöhen müsste, falls die Einnahmen aus der Pauschalbesteuerung wegfallen würden. Sie glaubt zwar nicht, dass alle Pauschalbesteuerten die Schweiz auf einen Schlag verlassen würden. Die Konsequenzen würden sich aber schleichend zeigen: «Wir gehen davon aus, dass viele wegziehen werden.»

Angst um die guten Steuerzahler

Gemäss Berechnungen der Bürgerlichen steht rund 1 Milliarde Franken an Steuereinnahmen auf dem Spiel: Der Betrag umfasst dabei rund 700 Millionen Franken, die heute aus der Pauschalbesteuerung in die Kassen von Bund, Kantonen und Gemeinden fliessen. Dazu spekuliert das Komitee laut einer «Arbeitshypothese» auf Zusatzeinnahmen von 300 Millionen Franken, sagte Darbellay. Dieser Betrag sollte nämlich wegen der ab 2016 geltenden verschärften Kriterien zusätzlich zusammenkommen.

Nach Aufwand besteuerte Personen würden überdies Liegenschafts- und je nach Kanton auch Erbschafts- und Schenkungssteuern zahlen, sagte die Schwyzer FDP-Nationalrätin Petra Gössi. Hinzu kämen 200 Millionen Franken Mehrwertsteuer und geschätzte 60 Millionen Franken für die AHV. Für diese Ausfälle würden vor allem Mittelstand und KMU aufkommen müssen.

Aus Sicht des gegnerischen Komitees spricht auch das kulturelle und karitative Engagement der Pauschalbesteuerten gegen die Initiative. Studien gingen von jährlich 470 Millionen Franken für gemeinnützige Projekte aus, sagte der Zürcher GLP-Nationalrat Thomas Maier. Als Beispiele nennt er das Skigebiet Glacier 3000, das Menuhin Musik-Festival in Gstaad (BE), das Kulturzentrum KKL Luzern oder die Stiftung Giannada in Martigny (VS).

Gewerbeverbandspräsident und Nationalrat Jean-François Rime (SVP/FR) warnte auch vor Arbeitsplatzverlusten. Seiner Ansicht nach stehen 22'000 Stellen auf dem Spiel, die mit der Aufwandbesteuerung verbunden seien. Es handle sich dabei um eine Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Verteidigung der föderalistischen Steuerhoheit

Darbellay sieht auch keinen Sinn darin, ohne Not einen Standortvorteil der Schweiz preiszugeben. Die umliegenden Länder hätten ähnliche Steuerregimes und würden die guten Steuerzahler mit Handkuss nehmen. Nach Ansicht Darbellays verbietet schon die föderalistische Struktur der Schweiz, die Initiative anzunehmen. Wenn die Kantone Basel oder Zürich die Pauschalbesteuerung abschaffen wollten, sei das ihr gutes Recht. Etwas anderes sei es, andere Kantone zwingen zu wollen, das Gleiche zu tun. «Die Initiative tritt den Steuerföderalismus mit Füssen», sagte auch Janom Steiner.

Volksinitiative «Abschaffung der Pauschalbesteuerung»

Heute können vermögende Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, nach den Lebenshaltungskosten statt nach Einkommen und Vermögen besteuert werden. Die jüngsten Zahlen zur Pauschalbesteuerung stammen aus dem Jahr 2012. Damals zahlten 5634 Personen nach Aufwand besteuerte Personen im Durchschnitt 123'400 Franken Steuern. Die meisten von ihnen lebten in den Kantonen Waadt (1396 Personen), Wallis (1300), Tessin (877) und Genf (710). Die Kantone Zürich, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und beide Basel haben die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung inzwischen abgeschafft.

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