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Radikalisierte Doppelbürger Staatssekretariat für Migration will Dschihadisten ausbürgern

  • Vor zwei Jahren hatte das Staatssekretariat für Migration (SEM) ein erstes Ausbürgerungsverfahren für einen Dschihadisten lanciert.
  • Nun bestätigt das SEM: Mittlerweile laufen mehrere Verfahren mit dem gleichen Ziel.
  • Ob sich die Betroffenen im In- oder Ausland aufhalten, teilt das SEM nicht mit.

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Bund bestätigt Ausbürgerungsverfahren gegen Dschihadisten
aus HeuteMorgen vom 06.04.2018.
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Sie sind Schweizer Doppelbürger – und radikalisierte Islamisten, die sich zum Beispiel in Syrien der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) will sie nun ausgebürgern.

Sprecherin Katrin Schmitter sagt: «Wir können bestätigen, dass aktuell Verfahren zum Entzug des Schweizer Bürgerrechts laufen. Es handelt sich dabei um weniger als fünf Verfahren.»

Dschihadreisende seit 2001
Legende: Dschihadreisende seit 2001 Laut dem Nachrichtendienst des Bundes befinden sich unter den 93 Fällen 32 Personen, die über eine schweizerische Staatsangehörigkeit verfügen (davon 19 Doppelbürger). Stand: Februar 2018. Nachrichtendienst des Bundes (NDB)

«Erheblicher Schaden» für Ansehen der Schweiz

Die Schweiz darf nur Doppelbürger ausbürgern. Konkret im Visier sind jetzt Dschihadisten, die schwerste terroristische oder andere Verbrechen begangen haben sollen. Es gehe um Personen, so Schmitter, «die mit ihrem Verhalten oder ihren Interessen dem Ansehen der Schweiz erheblich schaden.»

Ob sich die Betroffenen im Ausland befinden – oder ob sie aus Syrien etwa zurückgekehrt sind – dazu schweigt das SEM. Laut dem Nachrichtendienst des Bundes haben sich insgesamt 19 Doppelbürger dem Dschihad angeschlossen.

Konkretisierung der gesetzlichen Kriterien

Vor zwei Jahren hatte das SEM ein erstes Ausbürgerungsverfahren lanciert. Der Fall des betroffenen Italo-Schweizers schlug hohe Wellen. Juristische Abklärungen im Auftrag des Bundes zeigten, dass die gesetzlichen Kriterien für eine Ausbürgerung zu vage waren. Seither hat der Bundesrat die Kriterien konkretisiert.

Nun nehmen die Bundesbehörden einen neuen Anlauf für die Ausbürgerung von mehreren Islamisten. Das Verfahren im Fall des italienisch-schweizerischen Doppelbürgers ist übrigens eingestellt: Der Mann ist vermutlich in Syrien ums Leben gekommen.

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