- Die Armee hat die Sanierungsfrist für den militärischen Schiesslärm nicht eingehalten.
- Von den 46 Schiessplätzen mit Sanierungsbedarf sind nicht alle vollständig saniert.
In den Jahren 2012 bis 2014 war die Lärmimmission aller ursprünglich rund 120 Schiessplätze in der Schweiz grob beurteilt worden. Dabei wurde festgestellt, dass 46 davon saniert werden müssen.
Aktuell befinden sich 16 Schiessplätze in der Konzeptphase, 15 in der Projektierung, 7 in der Bewilligungsphase und 4 in der Realisierung. Vier weitere Projekte konnten erfolgreich umgesetzt werden.
Künftige Kosten von rund 50 Millionen
Die gesetzliche Frist zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte endete am 31. Juli. Sie konnte 15 Jahre nach Inkraftsetzung der Lärmschutzverordnung nicht eingehalten werden. Dies insbesondere wegen Verzögerungen durch dynamische Nutzungsänderungen und die komplexe Lärmbeurteilung, wie die Gruppe Verteidigung mitteilte.
Gründe seien auch der grosse planerische Aufwand, begrenzte Fachressourcen und notwendige Priorisierungen. Besonders in dicht besiedelten Gebieten sei die Lärmsanierung aufwendig, da zahlreiche Massnahmen auf ihre Verhältnismässigkeit geprüft werden müssten.
Für die nächsten fünf bis zehn Jahre belaufen sich nach aktuellen Erkenntnissen die Kosten für die Lärm- und Schallschutzmassnahmen auf rund 50 Millionen Franken, wie es weiter heisst.
Bisherige Investitionen
Grob geschätzt habe das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) seit Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung 2010 25 Millionen Franken für Lärmschutzmassnahmen investiert, davon 500'000 Franken für Schallschutzmassnahmen, so die Gruppe Verteidigung auf Anfrage von Keystone-SDA.
22.5 Millionen Franken entfallen auf die Indoor-Schiessanlage in Sitten VS. Diese Anlage stelle bisher die grösste Investition dar. Bauliche Lärmsanierungen würden oft mit anderweitigen notwendigen Bauarbeiten am jeweiligen Standort kombiniert, heisst es. Deshalb sei es schwierig, die anfallenden Kosten für die reinen Lärmschutzmassnahmen zu beziffern.
Beispiele dafür sind nebst der Indoor-Schiessanlage in Sitten VS auch der Waffenplatz Frauenfeld TG und der Schiessstand in Bôle NE. Wo keine betrieblichen, technischen oder baulichen Sanierungsmassnahmen möglich sind oder diese nicht ausreichen, um die Lärmgrenzwerte einzuhalten, sieht die Lärmschutzverordnung Ausnahmen vor.
Nach Inkraftsetzung des Anhangs der Lärmschutzverordnung am 1. August 2010 hatte das VBS ein Beurteilungssystem aufgebaut, um die Lärmimmissionen zu berechnen, Schusszahlen zu erheben und einen Lärmkataster aufzubauen.