Justizministerin Simonetta Sommaruga hat den Zeitplan zur vorläufigen Umsetzung der Abzocker-Initiative bekannt gegeben. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat den Auftrag erhalten, die Arbeiten so zu planen, dass die Verordnung am 1. Januar in Kraft gesetzt werden kann. Ein Entwurf der Verordnung soll bis Ende Mai vorliegen.
Die Abzocker-Initiative, die das Stimmvolk am 3. März angenommen hat, nimmt den Bundesrat in die Pflicht. Er muss innerhalb eines Jahres eine Verordnung zur Umsetzung erlassen – also spätestens bis am 1. März 2014.
Interessierte dürfen mitreden
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Im Sommer werden die interessierten Kreise angehört. Das BJ will zudem zu einzelnen Fragen die Meinung von Experten einholen. Im Herbst soll die Anhörung ausgewertet und der Verordnungsentwurf überarbeitet werden.
Die Verordnung wird solange gelten, bis das Parlament die Abzocker-Initiative auf Gesetzesstufe umgesetzt hat. Über das weitere Vorgehen bei der Aktienrechtsrevision, die im Hinblick auf die Abstimmung sistiert worden war, werde das Parlament demnächst entscheiden, hält das BJ fest.