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Schweiz tritt europäischem Abkommen gegen illegale Medikamente bei.
Aus HeuteMorgen vom 12.02.2018.
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Schweiz an Medicrime beteiligt Mobilmachung gegen Medikamenten-Fälscher

  • Im letzten Jahr haben illegale Arzneimittel-Importe hierzulande wieder zugenommen.
  • Zu deren Bekämpfung wurde die europäische Medicrime-Konvention ins Leben gerufen, an der die Schweiz mittlerweile beteiligt ist.
  • Gemäss Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist es das erste internationale Abkommen, das illegalen Medikamenten-Importen zu Leibe rücken will.

«Schlank in 30 Tagen!» oder «Nie wieder Flaute im Bett!». Hinter solchen Inseraten stecken meist kriminelle Organisationen, die gefälschte Medikamente via Internet-Shop vertreiben.

Einzigartiges Abkommen

Im letzten Jahr haben die illegalen Arzneimittel-Importe in die Schweiz wieder zugenommen, nachdem sie zwei Jahre lang zurückgegangen waren. Doch sie sollen bald durch ein europäisches Regelwerk bekämpft werden, an dem auch die Schweiz beteiligt ist.

Die Medicrime Konvention

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Die Medicrime Konvention, wie das Übereinkommen meistens genannt wird, ist das erste internationale Rechtsinstrument seiner Art. Sie trat 2016 in Kraft und steht sowohl Mitgliedstaaten als auch Nicht-Mitgliedern des Europarats offen. Mehr zu Aufgabenstellung und Geltungsbereich finden Sie hier.

Das Abkommen heisst Medicrime. National- und Ständerat haben die Konvention des Europarats im letzten Herbst einstimmig angenommen. Es ist – laut BAG – in dieser Art das erste internationale Abkommen, das den illegalen Medikamenten-Import unterbinden will.

Scheinbestellungen von Ermittlern

Das BAG passt nun das Heilmittelgesetz entsprechend an: So müssen zum Beispiel verdächtige Medikamenten-Sendungen an eine zentrale Stelle gemeldet werden.

Aber auch strafrechtlich seien Verschärfungen nötig, sagt Daniel Albrecht vom BAG: «In einem ersten Punkt musste mal grundsätzlich die Strafverfolgung in solchen Fällen von illegalen Medikamenten ermöglicht werden. Und der zweite Punkt ist, dass in gewissen Fällen eine verdeckte Ermittlung möglich sein kann.» So dürfen Ermittler künftig Scheinbestellungen aufgeben oder Videoüberwachungen installieren.

Anfang 2019 in Kraft

Die Schweiz könnte sogar noch weiter gehen. Der Bund hat die Möglichkeit, auch Sicherheitsmerkmale auf den Packungen einzuführen: «Da haben wir in der Schweiz in einem ersten Schritt die Grundlagen dafür gelegt, aber noch nicht gedacht, dass das obligatorisch wird. Weil wir in der Schweiz eigentlich keine grossen Fälle von illegalem Medikamentenhandel haben», erläutert Albrecht.

Weil jedoch der Handel mit gefälschten und illegalen Heilmitteln weltweit zunimmt, will die Schweiz bei der neuen Medicrime-Konvention dabei sein. Sie soll hier Anfang 2019 in Kraft gesetzt werden.

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