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Schweiz Behinderte Céline soll Bayer 120‘000 Franken zahlen

Céline ist seit einer Lungenembolie vor fünf Jahren schwerstbehindert. Sie hatte die Anti-Baby-Pille Yasmin von Bayer genommen. Jetzt hat ein Zürcher Gericht Célines Klage abgewiesen. Die mittellose Familie muss Bayer 120‘000 Franken Prozessentschädigung zahlen. Das Urteil liegt der «Rundschau» vor.

Die Anti-Baby-Pille von Bayer.
Legende: Die 22-jährige Céline hatte nur wenigen Wochen die Anti-Baby-Pille Yasmin von Bayer eingenommen. Keystone

Die Mutter von Céline, Claudia Pfleger, hatte den Pharmakonzern Bayer auf 5,7 Millionen Franken Schadenersatz verklagt – damit sie ihre schwerstbehinderte Tochter zuhause pflegen kann.

Claudia Pfleger ist schockiert über das Urteil des Bezirksgerichtes Zürich vom August 2013, das der «Rundschau» vorliegt. Das Bezirksgericht schreibt im Urteil, dass die Klägerin «nicht darlegen könne, (…) dass die von ihr eingenommen Packungen fehlerhaft waren.» Deshalb könne die Produktehaftpflicht nicht angewendet werden.

Célines Mutter sagt zur «Rundschau»: «Als Geschädigte müssen wir 120‘000 Franken an einen Pharmakonzern zahlen, der mit diesem Medikament Milliarden verdient. Das ist ein Affront, für Céline, für unsere Familie.» Die Familie Pfleger zieht das Urteil ans Obergericht weiter.

Krankenkasse CSS reicht ebenfalls Klage gegen Bayer ein

Die grösste Krankenkasse der Schweiz, die CSS, war beim Prozess vor Bezirksgericht als Nebenklägerin aufgetreten. Die CSS geht jetzt – unabhängig von Célines Familie – ebenfalls mit der Klage gegen Bayer vor das Obergericht. Kritik: Bayer habe seine Sorgfaltspflicht verletzt und zu wenig vor dem erhöhten Thrombose-Risiko gewarnt. Céline ist bei der CSS versichert.

Generalsekretärin Philomena Colatrella: «Die Gefahr ist, dass Bayer dieses Produkt weiterhin auf dem Markt vertreibt, dass weitere Frauen Schaden nehmen. Dies wollen wir verhindern. Der Fall Céline darf nicht zur Regel werden.»

USA: Bayer zahlt Yasmin-Opfern 1,575 Milliarden Dollar

In den USA hat Bayer in Vergleichen bisher über 7600 Pillen-Opfer mit der Summe von 1,575 Milliarden Dollar entschädigt. Der Fall in der Schweiz könne nicht mit den Zahlungen in den USA verglichen werden, schreibt Bayer der «Rundschau».

Es herrsche dort ein anderes Rechtssystem und die Zahlungen seien ohne Anerkennung einer Schuld erfolgt. Zum Urteil des Bezirksgerichts will sich Bayer mit Hinweis auf das laufende Verfahren nicht äussern. Bayer bestreitet aber einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der schweren Lungenembolie von Céline und der Einnahme ihrer Pille.

Bayer betont weiter, das Nutzen-Risiko-Profil aller moderner, niedrig dosierter Verhütungsmittel wie Yasmin sei positiv. Das Sicherheitsprofil werde laufend überprüft.

Bayer verweist zudem auf die Verantwortung der Ärzte: Bevor die Pille verschrieben werde, müssten die Ärzte «mit der Anwenderin ein ausführliches Gespräch führen, sie gründlich untersuchen, um mögliche Risikofaktoren zu identifizieren».

Swissmedic bestätigt zwei Todesfälle in diesem Jahr

Die Arzneimittelbehörde Swissmedic bestätigt gegenüber der «Rundschau», dass im laufenden Jahr in der Schweiz erneut zwei Frauen an Lungenembolien gestorben sind – dies im Zusammenhang mit der Einnahme einer Anti-Baby-Pille mit dem Wirkstoff Drospirenon, der in den Yasmin-Pillen und deren Generika enthalten ist.

Um welches Produkt es sich handelt, bleibt offen. Auch über allfällige Opfer anderer Wirkstoffe gibt es keine Klarheit. Swissmedic betont, dass das Thrombose-Risiko der drospirenonhaltigen Pillen vergleichbar ist mit anderen, modernen Pillen der sogenannten dritten Generation.

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