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Schweiz Berner Finanzkommission kritisiert Steuerbehörde im Fall Ammann

Die wesentlichen Punkte des Rulings mit der Ammann-Gruppe waren der Finanzkommission des Kantons Bern nicht bekannt. Jürg Iseli, Präsident der Finanzkommission, findet es stossend, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung nicht geprüft habe, ob die Steuerbehörde im gesetzlichen Rahmen gehandelt hat.

In einem sogenannte Ruling (Sonderabkommen) hat die Steuerverwaltung des Kantons Bern der Ammann-Gruppe in Langenthal (BE) die Auslagerung von Hunderten Millionen Franken in Offshore-Bankenplätze bewilligt. Zu dieser Zeit führte der jetzige Bundesrat Johann Schneider-Ammann das Unternehmen.

Dieses Unternehmensvermögen wurde aber nicht offshore bewirtschaftet, sondern vom Konzern-Sitz in Langenthal aus. Deshalb hätten sie in der Schweiz versteuert werden müssen. Zudem hätte die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ein solches Ruling der Steuerverwaltung des Kantons Bern nicht akzeptieren dürfen.

Berner Finanzkommission wusste nichts davon

Von diesen zwei wesentlichen Punkten hatte die Finanzkommission des Kantons Bern keine Kenntnis, wie Jürg Iseli, SVP-Grossrat und Präsident der Finanzkommission, nun an der Theke in der «Rundschau» sagt.

Abklärungen der ESTV

Man habe nicht kooperativ mit der Finanzkommission zusammengearbeitet, kritisiert Iseli. «Wir wollten mit der kantonalen Finanzkontrolle einen Auftrag erteilen, dass hier Licht ins Dunkel gebracht wird. Aber die ESTV hat dazu nicht Hand geboten.» Iseli äusserte sich enttäuscht, nachdem er das Dokument der ESTV gesehen hat.

Es ist stossend, dass die ESTV der Finanzkommission des Kantons Bern nicht helfen wollte, um zu prüfen, ob die kantonale Steuerverwaltung im gesetzlichen Rahmen gehandelt hat.

Man hätte hier offensiver kommunizieren können, dann wäre man heute nicht in dieser Situation. Solche Rulings seien immer schon gemacht worden, sagte Iseli, heute wohl restriktiver. Er verlange aber von der kantonalen Steuerverwaltung, dass sie den Gesetzesrahmen ausschöpfe und dass diese Rulings als Sonderkonditionen zwischen Unternehmen und der Steuerbehörde rechtens seien. Der Ammann-Gruppe seien keine rechtswidrigen Handlungen vorgeworfen worden, darum sei das Dossier jetzt geschlossen und könne nicht wieder geöffnet werden.

Angst vor Steuerausfällen

Wenn ein Unternehmen solche Rulings nicht abschliessen kann, besteht die Gefahr, dass das Unternehmen in einen anderen Kanton zieht. Damit wäre sein Steuersubstrat im Kanton Bern weggefallen.

Auf die Frage, ob nun Nachsteuern fällig werden, meinte Iseli, dass zuerst eine rechtswidrige Handlung vorliegen müsse, um vor Verwaltungsgericht zu ziehen. Das Gericht entscheide dann, ob das Dossier wieder geöffnet werde oder nicht.

Fall Ammann-Gruppe könnte neu aufgerollt werden

In der «Rundschau» sagte Iseli weiter, dass man nun ein neue Ausgangslage habe. Er werde als Präsident einen Rückkommensantrag in der Finanzkommission stellen und die Eidgenössische und kantonale Steuerverwaltung mit dem Papier konfrontieren. Er erhoffe sich damit Transparenz gegenüber einer Aufsichtskommission des Kantons. Der definitive Auftrag werde aber das Plenum der Finanzkommission verabschieden müssen.

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Der Präsident der Berner Finanzkommission sieht die Aufsichtspflicht der ESTV über die kantonalen Steuerverwaltungen als wenig stark umgesetzt. «Wir wollten den Auftrag so definieren, dass die ESTV die kantonale Steuerverwaltung im schweizerischen Kontext beurteilt. Das ist uns aber verwehrt worden, immer mit Verweis auf das Steuergeheimnis.»

Weil die rechtlichen Möglichkeiten einer Aufsichtskommission begrenzt seien, musste die Finanzkommission ohne Hilfe der ESTV aufgeben. «Aber nach der Absage der ESTV haben wir unsere Mittel ausgeschöpft und einen Brief an die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte geschickt. In Bern sollen sie wissen, wie die ESTV fungiert.»

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