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Schweiz Beziehungsdelikt in Würenlingen: Täter war polizeibekannt

Beim mutmasslichen Täter des Tötungsdelikts von Würenlingen (AG) handelt es sich um einen Schweizer, der sich nach der Tat selbst richtete. Er war der Polizei bereits wegen verschiedener Delikte bekannt. Die Opfer sind seine Schwiegereltern, sein Schwager sowie ein Nachbar.

In der Nacht auf Sonntag ist es in einem Wohnquartier von Würenlingen (AG) zu einer Bluttat mit fünf Toten gekommen. Die Polizei geht nach bisherigen Ermittlungen von einem Beziehungsdelikt aus. Die Tat ereignete sich demnach am späten Samstagabend. Anwohner hatten kurz nach 23 Uhr Schüsse gehört und die Polizei alarmiert. Es seien «relativ viele» Schüsse gefallen, so ein Polizeisprecher.

Das Quartier in Würenlingen.
Legende: Laut der Polizei gab es beim Tötungsdelikt von Würenlingen (AG) zwei Tatorte. Keystone

Fünf Tote, zwei Tatorte

Beim mutmasslichen Täter handelt es sich gemäss Polizei um einen 36-jährigen Schweizer, der verheiratet war und drei Kinder hatte.

Nach bisherigen Erkenntnissen erschoss der Mann zunächst seinen 58-jährigen Schwiegervater, seine 57-jährige Schwiegermutter und seinen 32-jährigen Schwager.

Danach streckte er in unmittelbarer Nähe einen 46-jährigen Nachbarn seiner Schwiegereltern nieder, ehe er sich selber richtete. Ob es sich beim Nachbarn um ein Zufallsopfer handelte, steht noch nicht fest. Klar ist lediglich, dass der Mann in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zum mutmasslichen Täter stand.

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Der Täter war der Polizei wegen verschiedener Delikte bekannt – unter anderem wegen Körperverletzung. Seine Ehefrau, die getrennt von ihm lebte, und die drei gemeinsamen Kinder waren demnach bereits im Vorfeld fürsorgerisch untergebracht worden. Nähere Angaben dazu konnte die Polizei noch nicht machen. In den beiden Häusern in Würenlingen seien in der Tatnacht jedenfalls keine Kinder anwesend gewesen.

Keine Waffe auf den Täter registriert

Bei der Waffe soll es sich um eine Faustfeuerwaffe handeln, die nicht aus Armeebeständen stammte. Auf den Täter seien keine Waffen registriert gewesen, so Hauptmann Markus Gisin von der Kriminalpolizei an der Medienkonferenz. Auch bei einer kürzlich durchgeführten Hausdurchsuchung am Wohnort des Täters im Kanton Schwyz war keine Waffe gefunden worden.

Die Aargauer Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen mehrfacher Tötung ein. Sie will in den nächsten Tagen weiter über den Fall informieren.

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