Das bernische Obergericht hat sich mit seinem Urteil dem vorangegangenen Spruch des Regionalgerichts angeschlossen. Demnach ist der Bieler Rentner, der sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Hauses wehrte, nicht schuldfähig.
Psychiatrische Massnahme in Geschlossener
Der Angeschuldigte hingegen wollte als schuldfähig gelten. Seinem Berufungsprozess blieb er freilich auch am zweiten Tag fern. Via Pflichtverteidiger hatte der 70jährige verlangt, das Urteil des Regionalgerichts in Biel vom Januar 2013 aufzuheben.
Doch das Obergericht kam nun zum gleichen Schluss wie die Vorinstanz und sprach eine stationäre psychiatrische Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung aus.
Spektakuläre Flucht
Kneubühl hatte sich am 8. September 2010 mit Waffengewalt gegen die Zwangsversteigerung seines Elternhauses in Biel gewehrt. Dabei schoss er auf die angerückten Polizisten und verletzte einen von ihnen schwer. Anschliessend gelang ihm die Flucht. Erst nach neun Tagen wurde er verhaftet.