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Schweiz Bundesanwalt: Vorerst kein Strafverfahren wegen US-Datenspionage

Die USA spionieren munter in der Schweiz und greifen massiv Daten ab – so weit, so schlecht, so bekannt. Doch warum lassen wir uns das eigentlich gefallen? Weshalb bleiben rechtliche Schritte gegen die Datenspione aus? Die «Rundschau» befragte dazu den Bundesanwalt.

NSA-Liste
Legende: Publik gemacht: Die Schweiz steht auf einer Liste von Ländern, mit denen die NSA eine «focused cooperation» pflegt. el mundo

Wollen würde er schon, doch dürfen darf er nicht – das ist der Eindruck, der nach dem «Rundschau»-Gespräch mit Bundesanwalt Michael Lauber zurückbleibt.

Dass die USA auch die Schweiz – wie nahezu alle anderen Staaten der Welt – als Daten-Selbstbedienungsladen missbraucht hat, gilt als sicher. Auch dass die Schnüffelzentrale hierzulande in Genf steht, mag mittlerweile niemand mehr bestreiten.

Strafverfahren gegen USA ist ein politischer Entscheid

Auch Bundesanwalt Michael Lauber weiss um die Erkenntnisse und Diskussionen der letzten Tage und Wochen. Gegen die USA ermitteln wird er gleichwohl vorerst nicht, wie er im Gespräch mit der «Rundschau» klarstellte.

Dafür machte Lauber zwei Gründe geltend. Zum einen brauche es für die Eröffnung eines Verfahrens einen ganz klar begründeten Tatverdacht. «Was Herr Snowden sagt, ist zwar interessant. Aber es gibt auch andere Aussagen, die genau das Gegenteil behaupten.» Zum anderen bedürfe es der Ermächtigung der Regierung zur Führung von Strafverfahren. «Es ist also letztlich auch ein politischer Entscheid.»

Spionage in der Schweiz Alltag?

Offiziell ist seit dem «Rundschau»-Gespräch auch, dass nicht nur die USA in der Schweiz Datenspionage betreiben. «Uns ist bekannt, dass es Aktivitäten von mehreren Staaten gibt. Diesbezüglich machen wir auch Abklärungen», so Lauber. Auf Nachfrage legte er sich auf «mehr als zwei» fest. Allein der Unterton lässt aber vermuten, dass hierzulande nicht nur ein Staatentrio auf Datenklau geht.

Am Ende betonte Lauber, dass er sehr stark darauf achten werde, sich nicht politisch instrumentalisieren zu lassen. Doch das dürfte wohl nicht mehr als das berühmte Pfeifen im Wald sein. Denn der politische Wille der Schweizer Regierung sich mit den USA anzulegen, ist auch für wohlmeinende Aussenstehende derzeit nur begrenzt erkennbar.

Und weil ohne die Ermächtigung des Bundesrates kein Strafverfahren zustande kommen wird, bleibt vorerst alles beim Alten – Vorabklärungen hin oder her.

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