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Eine Klingel mit dem Kesb-Schild in Andelfingen
Legende: Die Kesb sieht sich angesichts der rückläufigen Fallzahlen auf Kurs. Keystone

Schweiz Fallzahlen bei der Kesb gehen zurück

Neue Zahlen zeigen: Seit die Kesb vor drei Jahren ihr Mandat von den Vormundschaftsbehörden übernommen hat, nehmen die Fallzahlen kontinuierlich ab. Angesichts dieser Fakten sieht sich die Kesb in ihrer Arbeit bestätigt – sieht in einigen Bereichen aber auch noch Verbesserungspotenzial.

Die Kesb tritt ihren Kritikern entgegen: Seit sie 2013 ihr Mandat von den Vormundschaftsbehörden übernommen hat, nehmen die Fallzahlen ab. Das zeigen die ersten gesamtschweizerischen Zahlen zur Kesb. So gab es bei den Kindern im Schnitt 1,3 Prozent weniger Fälle pro Jahr.

Ende 2012 waren 42'381 Kinder von Kindesschutzmassnahmen betroffen, drei Jahre später waren es noch 40'629, wie die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) mitteilt.

Vor der Kesb – also in den Jahren 1996 bis 2012 – gab es bei den Kindesschutzmassnahmen eine Zunahme von durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr. Die Zahlen zeigten, dass in den Kesb dem Motto «so viel wie nötig, so wenig wie möglich» Rechnung getragen werde.

Kritik an Kesb reisst nicht ab

Ein ähnliches Bild ergebe sich bei den Erwachsenen: Dort sei zwar im Durchschnitt eine Zunahme von einem Prozent pro Jahr zu verzeichnen, doch dieses liege unter jenem des Bevölkerungswachstums und unter der langjährigen Vergleichsperiode von 3 Prozent jährlich.

Gemäss Kokes-Statistik waren Ende 2012 von Erwachsenenschutzmassnahmen insgesamt 83'335 Personen betroffen – Ende 2015 waren es noch 85'963. Die Statistik beruht auf den Zahlen von 144 Kesb-Behörden.

Zahl der Einzelfälle entscheidend

So erfreulich die Zahlen auf den ersten Blick auch ausschauen, man sollte sie dennoch kritisch hinterfragen. Denn «der Teufel liegt im Detail», findet SRF-Inland-Redaktor Christian von Burg.

Nicht nackte Fallzahlen seien entscheidend, sondern die Einzelfälle die sich dahinter verbergen. «Wenn die Behörden möglichst einvernehmliche Lösungen finden, die für die Betroffenen nachvollziehbar sind, dann machen sie ihre Arbeit gut.»

«Wenn es aber mehr heikle Fälle gibt, in denen sich die Betroffenen übergangen fühlen, dann nützt auch die Abnahme der Fallzahlen wenig», so von Burg. Die Diskussion um die Arbeit der Kesb werde deshalb sicher weitergehen – trotz der jetzt präsentierten Zahlen.

Aufsehenerregende Fälle und Fehlentscheide

Ende 2012 endete die Ära der 1415 Vormundschaftsbehörden in der Schweiz, in denen vor allem in der Deutschschweiz oft Laien sassen. Anfang 2013 übernahm die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) deren Arbeit, genauer 146 mit Fachleuten besetzte Behörden.

Der Beginn war holprig: Vielerorts wurden die Kesb von einem Ansturm an Gefährdungsmeldungen überrascht. Abläufe waren unklar, es gab Reibereien mit Gemeinden, Betroffenen und anderen Behörden – und es gab aufsehenerregende Fälle und Fehlentscheide.

Anti-Kesb-Initiative in der Pipeline

Die Kritik an den Kesb ist seit den Anfängen denn auch nicht verstummt. Die Kritiker sehen in der Kesb vielmehr eine Super-Behörde, die viel zu stark in Privates und vor allem in die Eltern-Kind-Beziehung eingreift. Die Kritik gipfelte in der Anti-Kesb-Initiative im Kanton Schwyz, für die derzeit Unterschriften gesammelt werden. In Kürze soll auch eine nationale Initiative lanciert werden, die «mehr Schutz der Familie» fordert und das Tätigkeitsfeld der Kesb einschränken will.

Auch wenn die Kokes sich über die Zahlen freut, erkennt sie Reformbedarf bei den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden: In ihrer Mitteilung kündigt sie deshalb an, dass sie bis Ende Jahr Empfehlungen zu den stark kritisierten Kontrollen bei Eltern mit erwachsenen behinderten Kindern abgeben will. Diese haben Kokes und Behindertenorganisationen zusammen ausgearbeitet.

Kommunikation soll verbessert werden

Ausserdem sollen die Kesb ihre Entscheide generell besser kommunizieren und schon während den Abklärungen «vermehrt das mündliche Gespräch mit den Betroffenen und ihren Bezugspersonen» suchen, empfiehlt die Kokes.

Sollte es dennoch zu Spannungen kommen, möchte die Kokes eine nationale, nichtstaatliche Anlaufstelle schaffen, die das Angebot von kantonalen Ombudsstellen ergänzt.

Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (Kokes) ist die interkantonale Fach- und Direktorenkonferenz, in der die Kantone ihre gemeinsamen Richtlinien für die Kesb festlegen. Im Kokes-Vorstand sitzen Mitglieder von Kantonsregierungen und -gerichten. Beraten werden sie vom einem Gremium aus Fachleuten.

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