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Blick auf die Aussenmauer der Justizvollzugsanstalt Pöschwies in Regensdorf.
Legende: In Würde sterben – soll auch hinter Gittern möglich sein. Blick auf die Vollzugsanstalt Pöschwies. Keystone

Schweiz Immer mehr alte Menschen in Haft – Gefängnisse überfordert

Schweizer Gefängnisse sind schlecht auf alte und sterbende Häftlinge vorbereitet. Die Zellen sind nicht ausgerüstet für Pflegebedürftige. Und für das Personal stellt sich die Frage, ob es einen sterbenden Häftling überhaupt berühren darf.

Rund 600 inhaftierte Straftäter in der Schweiz sind über 50 Jahre alt, fast ein Drittel davon bereits über 70-jährig. Die Zahl der alten Menschen in den Gefängnissen steigt seit Jahren

  • wegen der alternden Gesellschaft insgesamt,
  • weil es mehr kriminelle ältere Personen gibt,
  • weil Gesetze verschärft wurden und Gerichte härtere Strafen verhängen, namentlich die Verwahrung.

Diese Entwicklung stellt die Gefängnisse vor Schwierigkeiten. Forschende der Universitäten Bern und Freiburg haben im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms «Lebensende» deshalb untersucht, wie sich Haftanstalten darauf einstellen, dass mehr Inhaftierte im Strafvollzug sterben und was dies für die Inhaftierten und das Personal bedeutet.

Der Justizvollzug sei kaum auf den demografischen Wandel der Gefängnisinsassen vorbereitet, fasst Studienleiter Ueli Hostettler die Ergebnisse in einer Mitteilung zusammen.

Kontrolle oder Pflege?

Die Anstalten seien auf Resozialisierung eingestellt, nicht auf alternde Verwahrte. Das Personal stecke in einem Dilemma: Einerseits solle es die Straftäter kontrollieren, andererseits auch betreuen und pflegen.

Das Personal ist für die Alterspflege aber nicht ausgebildet. Ausserdem berühren Vollzugsmitarbeiter die Inhaftierten aus professionellen Gründen nicht. Das steht im Widerspruch zu den Anforderungen an die Alterspflege.

In Interviews mit Inhaftierten fanden die Wissenschaftler zudem heraus, dass viele Verwahrte befürchten, bei Krankheit und Schmerzen nicht ausreichend behandelt zu werden und dass ihre Wünsche nicht ernst genommen würden.

Pflegepersonal erforderlich

Ausgehend von ihren Ergebnissen, empfehlen die Forschenden, Zellen für die Langzeitpflege umzubauen – zum Beispiel brauche es Pflegebetten, deren Höhe verstellt werden kann, oder Notfallknöpfe, um Personal zu alarmieren.

Auch die Lebensqualität für alte Verwahrte sollte verbessert werden, schlagen die Forschenden vor. So sollte das Haftregime angepasst werden, zum Beispiel durch eine gelockerte Besuchsordnung oder die Möglichkeit zur eigenen Dosierung schmerzlindernder Medikamente.

Das Personal in den Gefängnisse müsse entsprechend geschult werden. Allenfalls sei auch ausgebildetes Pflegepersonal von aussen beizuziehen. Insbesondere, um die chronisch Kranken zu betreuen und palliative Pflege am Lebensende zu leisten.

Recht auf einen würdigen Tod

Zudem sollten Inhaftierte entscheiden dürfen, wo sie sterben wollen, ob in der Anstalt oder in einem Hospiz ausserhalb. «Die Menschenrechte gelten auch für Gefangene. Auch sie haben das Recht auf einen guten Tod», sagt Hostettler.

Bei einem Todesfall sollten die Mithäftlinge ausserdem transparent informiert werden, damit sie sich vom Verstorbenen verabschieden könnten.

Spielraum wäre vorhanden

In der Schweiz gebe es weder einheitliche Richtlinien noch juristische Normen für ein würdiges Lebensende im Freiheitsentzug, halten die Forschenden fest. Zwar würde das Strafgesetz alternative Vollzugsregime erlauben. Das Bundesgericht nutze diesen Spielraum jedoch kaum aus.

Für ihre Studie untersuchten die Forschenden um Hostettler sowohl rechtliche Grundlagen als auch die tatsächliche Situation in zwei Gefängnissen. Dabei analysierten sie den Verlauf von 15 Todesfällen und führten rund 60 Gespräche mit Inhaftierten und Angestellten.

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