Die Militärjustiz hat den damaligen Kommandanten einer Panzergrenadier-Einheit zu zu einer bedingten Geldstrafe von sechs Tagessätzen zu 160 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zudem brummte es ihm eine Busse von 500 Franken auf.
Der Grund ist ein Ritual an einem Kompanieabend. Im September 2011 führten Soldaten auf dem Waffenplatz im jurassischen Bure die sogenannte «Hamburgertaufe» durch. Die Taufe ist ein Aufnahmeritual für Soldaten, die ihren ersten Dienst absolvieren.
Vergorener Fisch und viel Alkohol
Die neuen Soldaten mussten unter anderem Katzen-Trockenfutter, vergorenen Fisch essen und Alkohol trinken. Manche Soldaten haben sich übergeben. Ausserdem mussten die Männer teilweise in Unterwäsche den anderen Kompanieangehörigen das Abendessen servieren. Von diesem Ritual gelangten Ton- und Bildaufnahmen an die Öffentlichkeit.
Vor dem Kompanieabend genehmigte der Kommandant das Konzept, das ihm die organisierenden Soldaten vorgelegt hatten. Er informierte auch seine Vorgesetzten. Diese schärften ihm ein, sie wollten keine Schikanen und keine Trinkereien.
Verteidigung: Die Truppe will solche Anlässe
Die Anklage verlangte einen Schuldspruch in allen Punkten. Auch wenn der Anlass von der Mannschaft organisiert worden sei, hätte der Kompaniekommandant Einfluss auf das Geschehen nehmen können. Mit dem Ritual sei die Armee in ihrem Ansehen geschädigt worden.
Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Solche Rituale gebe es auch in anderen Gruppen und seien im Rahmen des Üblichen zulässig. Die Truppen wollten solche Anlässe, sie würden sie sogar erwarten. Das gehöre zu einer solch eingeschworenen Gruppe dazu.
Nicht in allen Punkten schuldig
Das Militärgericht kam zum Schluss: Der Kompaniekommandant habe Dienstvorschriften nicht eingehalten. Allerdings sprach es den Mann auch in verschiedenen Anklagepunkten frei, etwa vom Vorwurf des Ungehorsams. Es räumte ein, dass die Vorgaben seiner Vorgesetzten nicht klar gewesen seien.