Die Schweizer Wirtschaft brummt: Aktienanlagen und Immobilien haben sich 2012 und im laufenden Jahr positiv entwickelt. Der Börsenindex SMI stieg im letztem Jahr um 14,9 Prozent; in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres liegt das Plus bei 17,6 Prozent.
Von der guten Entwicklung sollen nun auch die Berufstätigen profitieren. Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge (BVG) steigt per 2014 von 1,5 auf 1,75 Prozent. Dies beschloss der Bundesrat.
Rekordtief überwunden
Der Bundesrat folgt mit seinem Entscheid wie immer der Eidgenössischen Kommission für Berufliche Vorsorge, obwohl er an deren Empfehlung nicht gebunden wäre. Die Kommission hatte im September die Erhöhung empfohlen, mit einer knappen Mehrheit von 9 zu 8 Stimmen allerdings.
Seit 2012 liegt der Mindestzinssatz für die Altersguthaben der zweiten Säule auf dem historischen Tiefstand von 1,5 Prozent. Für die Festlegung des Zinssatzes sind die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich von Aktien, Anleihen und Liegenschaften entscheidend.