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Schweiz Minderjährige Flüchtlinge landesweit gleich behandeln

Kinder und minderjährige Asylbewerber haben besondere Schutzbedürfnisse. Die kantonalen Sozialdirektoren veröffentlichen deshalb Empfehlungen für den Umgang mit ihnen. Ziel ist zumindest eine gewisse Harmonisierung unter den Kantonen.

2736 Kinder und Jugendliche haben vergangenes Jahr ohne Begleitung in der Schweiz um Asyl ersucht. Das sind mehr als dreimal so viele wie noch 2014. Ihre Betreuung sei in einzelnen Kantonen nicht ideal oder gar ungenügend, kritisiert die Schweizerische Flüchtlingshilfe. Insbesondere die Unterbringung in allgemeinen Durchgangszentren sei unhaltbar.

Junger Flüchtling
Legende: Die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger in Durchgangszentren sei unhaltbar, kritisiert die Flüchtlingshilfe. Keystone

Handlungsbedarf sehen nun auch die Kantone. Sie haben sich auf eine gewisse Harmonisierung des Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen verständigt.

Keine Behandlung als «de-facto-Erwachsene»

Die kantonalen Sozialdirektoren (SODK) verabschiedeten zum Abschluss einer zweitägigen Konferenz in Scuol einen Empfehlungskatalog mit Minimalstandards bezüglich Unterbringung, Betreuung und gesetzlicher Vertretung. Er beinhaltet folgende zentrale Punkte:

  • Unterbringung bei Verwandten, in Wohngruppen oder sozialen Einrichtungen statt in Durchgangszentren
  • Einbezug der Minderjährigen in Entscheidungen
  • Rasche Beistand- oder Vormundschaft nach Zuweisung an die Kantone
  • Patenschaften zur Unterstützung der Integration und der Erleichterung des Übergangs in das Erwachsenenalter
  • Sozialpädagogische Begleitung bis zum Abschluss der Erstausbildung

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Die Empfehlungen seien vom Grundsatz geleitet, dass minderjährige Asylbewerber in erster Linie minderjährige Personen seien und nicht wie «de-facto-Erwachsene» behandelt werden sollten, schreibt die SODK in einer Mitteilung. Bei allen staatlichen Massnahmen sei das übergeordnete Kindesinteresse vorrangig zu wahren. Unbegleitete Kinder und Jugendliche hätten aufgrund ihres Alters sowie des Umstandes, dass sie ohne Sorgeberechtigte in der Schweiz seien, besondere (Schutz-)Bedürfnisse.

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