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Schweiz Parmelin räumt bei Bauland-Affäre Fehler ein

Bundesrat Guy Parmelin ist in der Bauland-Affäre den Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte Rede und Antwort gestanden. Vor Journalisten sprach er im Anschluss von einem «politischen Fehler».

Bundesrat Guy Parmelin (SVP) hat vor den Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) Auskunft gegeben zur Affäre um Steuerprivilegien für Bauern und Bauland. Juristisch hält er seinen Entscheid, im Bundesrat nicht in den Ausstand zu treten, nach wie vor für vertretbar.

Anders fällt inzwischen seine politische Beurteilung aus. «Ich muss heute zugeben, dass es ein politischer Fehler war», sagte der Verteidigungsminister. Im Nachhinein sei man immer schlauer.

Die GPK wollen am Dienstag entscheiden, ob und welche Konsequenzen sie aus der Affäre ziehen. Sie hören vorher auch noch Bundespräsident Johann Schneider-Ammann (FDP) an.

Ausstandsregeln im Fokus

Die GPK befassen sich vor allem mit der Frage, wie der Bundesrat die Ausstandsregeln handhabt und ob diese allenfalls präziser formuliert werden müssten. Es sei Aufgabe der GPK dafür zu sorgen, dass diese Regeln im Bundesrat eingehalten würden, sagte Hans Stöckli (SP/BE), Präsident der GPK des Ständerats.

Der Präsident der nationalrätlichen GPK, Alfred Heer (SVP/ZH), nahm den kritisierten SVP-Bundesrat in Schutz. «Wir haben grössere Sorgen als diese aufgebauschte Affäre», sagte er vor den Medien. Die Ausstandsregeln seien sehr schwammig formuliert.

«Politisch in den Hammer gelaufen»

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Es habe für Parmelin keinen Grund gegeben, in den Ausstand zu treten, rechtlich habe er unbedenklich gehandelt. «Politisch ist er aber in den Hammer gelaufen», stellte Heer fest. Er kritisierte zudem die Amtsgeheimnisverletzung, durch welche Parmelins Vorgehen im Bundesrat öffentlich wurde. Diese schmälere das Vertrauen in die Institution Bundesrat.

Der «Blick» hatte am Freitag ans Licht gebracht, dass sich Parmelin im Bundesrat für die privilegierte Besteuerung landwirtschaftlicher Grundstücke eingesetzt hatte. In einem Mitbericht regte er sogar an, die Gesetzesänderung rückwirkend auf alle noch hängigen Verfahren anzuwenden. Damals war Parmelin noch Miteigentümer einer Baulandparzelle und hätte vom Steuerprivileg profitiert.

Grundstück an Bruder abgetreten

Das stritt Parmelin nach den Enthüllungen vor der Presse ab. Ein Verkauf sei nicht geplant. Ohnehin hätten er und sein Bruder Gewinne aus dem Verkauf von Bauland immer in den Betrieb investiert. «Es gibt kein direktes Interesse», sagte Parmelin. Er habe darum keinen Grund gesehen, im Bundesrat in den Ausstand zu treten.

Das fragliche Grundstück hat Parmelin inzwischen an seinen Bruder abgetreten. Der Gewinn, der bei einem Verkauf angefallen wäre, hätte trotzdem zum Teil dem Bundesrat gehört. Nach Ansicht von Juristen bestand damit sehr wohl ein direktes Interesse an der geplanten Gesetzesänderung. Parmelin kündigte am Freitag an, auf die Gewinnbeteiligung verzichten zu wollen.

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