Geht es nach dem Bundesrat, soll die Internetüberwachung ausgebaut werden. In der grossen Kammer haben die Ständeräte der entsprechenden Revision des Büpf bereits zugestimmt. Mit 30 zu 2 Stimmen war die Zustimmung eindeutig.
Ebenso eindeutig wenden sich die Jungparteien gegen ihre Mutterparteien. In seltener Eintracht haben sich nahezu alle im Referendumskomitee versammelt. Nur die JCVP schert aus. Der Nationalrat befindet über die Büpf-Revision im Juni.
Darum geht es bei der Revision:
Das Büpf bisher
Darauf wird zugegriffen:
- Internet- und Telefonanbieter müssen gewisse Kommunikationsdaten speichern
- Die Speicherung ist auf eine Dauer von sechs Monaten begrenzt
- Strafverfolgungsbehörden können in einem laufenden Verfahren auf diese Daten zugreifen
Das wird gespeichert:
- Kontaktdaten, also wer mit wem telefoniert oder per Mail kommuniziert
- Die Inhalte werden nicht gespeichert
- Ungefähre Position der Person kann ermittelt werden
Die Revision
Das soll sich ändern:
- Bisher können die Daten sechs Monate gespeichert werden, nach der Revision soll eine Datenspeicherung von zwölf Monaten möglich sein.
- Auch die Daten nicht-kommerzieller Internetanbieter sollen zukünftig Daten speichern müssen. Das würde beispielsweise auch Hotels, Caf é s, Restaurants, Cloud-Anbieter, E-Mail-Provider oder die SBB betreffen.
- Der Einsatz von Staatstrojanern soll ermöglicht werden. Staatstrojaner sind eine Software, die heimlich auf Computern von Verdächtigen platziert werden, um dort beispielsweise E-Mails oder die Internet-Telefonie überwachen zu können.
Ziel der Revision:
- Überwachungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden sollen an neue technische Gegebenheiten angepasst werden.
Pro und Contra
Argumente der Revisionsbefürworter:
- Zwölf Monate Datenspeicherung ist notwendig, da Verfahren um den rechtzeitigen Zugriff auf Daten innert der sechs Monate zu ermöglichen, sich häufig hinziehen
- Die Technik hat sich weiter entwickelt. Deshalb müssen auch die Mittel und Rechte der Strafverfolgungsbehörden der Realität angepasst werden.
- Staatstrojaner sind wichtig, da Telefonate auch dann abgehört werden können, wenn die verdächtige Person die verschlüsselte Internet-Telefonie nutzt.
Argumente der Revisionsgegner:
- Speicherung der Daten betrifft auch Unbeteiligte, da nicht jede Kommunikation einer verdächtigen Person auch zwangsläufig mit einer Straftat zu tun hat.
- Eingriff in die Privatsphäre steht in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung
- Ausdehnung der Frist kostet Millionen. Diese Kosten müssten die Konsumenten zahlen
- Die Büpf-Revision hätte auch eine Anpassung des Nachrichtendienstgesetzes zur Folge, da die Instrumente für die Polizei schlecht dem Nachrichtendienst vorenthalten werden können.
- Die Kontrolle beim Nachrichtendienst würde schwierig werden, da sich dieser nicht nur auf laufende Strafverfahren beschränken würde.
- Staatstrojaner könnten Computer beschädigen und darauf gespeicherte Daten verändern.
- Die Überwachung über Programmierung und Verwendung der Staatstrojaner ist nicht gewährleistet.