Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Zivilisten abgewiesen, der bei einer Radarkontrolle von der Militärpolizei erwischt wurde.
Die Kontrolle wurde 2010 bei Armeeangehörigen durchgeführt. Dabei ging auch ein Zivilist ins Netz. Er war mit 75 anstatt der erlaubten 50 Stundenkilometern unterwegs. Der Betroffene wurde zwar nicht angehalten, der Vorfall aber der Zivilpolizei gemeldet.
Die Schwyzer Justiz verurteilte den Mann wegen fahrlässiger grober Verletzung der Verkehrsregeln zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.
Der Gebüsste wehrte sich gegen das Urteil: Die Militärpolizei sei nicht zur Kontrolle von Zivilisten berechtigt. Das Messergebnis dürfe deshalb nicht gegen ihn verwertet werden.
Laut Gericht ist die Militärpolizei von Gesetzes wegen befugt, gegen zivile Strassenbenützer einzuschreiten, wenn diese eine Gefahr für den Verkehr darstellen. Das Bundesgericht hat den Entscheid nun bestätigt.