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Schweiz Sterbehilfe bei Minderjährigen – ein «Scheinproblem»?

Belgien weitet die aktive Sterbehilfe auf todkranke Kinder und Jugendliche aus. Das Land ist somit das erste überhaupt, das ein entsprechendes Gesetz ohne jegliche Altersgrenze einführt. In der Schweiz ist nur die passive Sterbehilfe erlaubt. Diese kann aber auch bei Kindern angewendet werden.

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Belgien erlaubt als erstes Land der Welt Sterbehilfe für Kinder. Ein Arzt darf nun einem schwerkranken Kind ein tödliches Medikament verabreichen, wenn es einen entsprechenden Wunsch geäussert hat, die Eltern damit einverstanden sind und Psychologen es angehört haben.

Keine aktive Sterbehilfe in der Schweiz

In der Schweiz ist Sterbehilfe zwar gesellschaftlich weit herum akzeptiert, eine aktive Unterstützung ist aber verboten. Erlaubt ist nur die Beihilfe zum Suizid: Dabei wird einer Person eine tödliche Substanz vermittelt, die diese selber einnimmt.

Die Frage des Alters der Sterbewilligen ist in der Schweiz nicht geregelt. Für Bernhard Sutter, Vize-Präsident der Schweizer Sterbehilfeorganisation Exit, ist die Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige in der Schweiz aber kein Thema.

«Ein solches Gesetz wird aufgrund der wenigen Fälle überhaupt nicht in Erwägung gezogen», sagt Sutter gegenüber SRF. Nach dem was er von Kinderärzten und Spitälern gehört habe, scheine das Ganze eher ein «Scheinproblem» zu sein.

Andere Möglichkeiten in Kinderspitälern

Schweizer Sterbehilfe

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Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas bietet ihre Dienste an Sterbewillige aus aller Welt an. Die Organisation Exit akzeptiert nur Antragsteller, die ihren festen Wohnsitz in der Schweiz haben. Die Mitgliedschaft ist erst ab 18 Jahren möglich. Exit leistete 2012 in 356 Fällen Sterbehilfe. Die Sterbewilligen waren im Schnitt 77 Jahre alt.

Es gebe heute bereits die Möglichkeit der passiven, also indirekt aktiven Sterbehilfe. «Zum Beispiel, dass Maschinen ausgeschaltet oder Schmerzmittel in hohen Dosen abgegeben werden dürfen, wobei auch ein Sterben eintreten könnte», erklärt er.

Exit hatte noch nie einen Fall eines minderjährigen Sterbewilligen. Doch wird die Möglichkeit einer Erweiterung der Sterbehilfe auf unter 18-Jährige innerhalb der Organisation überhaupt diskutiert? Den Sterbehilfevereinen sei die Urteilsfähigkeit sehr wichtig, sagt Sutter. Deshalb könnten nur Volljährige Hilfe verlangen.

Bei Kindern und Jugendlichen stellten sich diesbezüglich grosse Fragen. «Ist die Urteilsfähigkeit zu 100 Prozent gegeben? Versteht ein Kind in letzter Konsequenz, dass es nie mehr erwachen wird, wenn es so ein Sterbemedikament einnimmt?» Nach den jetzigen Stand sei Sterbehilfe für Minderjährige in der Schweiz deshalb unwahrscheinlich.

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