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Glastür mit der Aufschrift «Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde» in weissen Buchstaben.
Legende: Die Arbeitslast ist gross, wie Kesb-Vertreter in dem Bericht an den Bundesrat zu Protokoll geben. Keystone

Schweiz Über 46'000 Gefährdungsmeldungen an die Kesb

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden haben Anfang 2013 die kommunalen Vormundschaftsämter abgelöst. Seitdem werden sie stark beansprucht. Das zeigt eine erste Evaluation, die der Bundesrat in Auftrag gegeben hat.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) haben 2014 schweizweit 24'527 Gefährdungsmeldungen für Erwachsene und 21'879 für Kinder erfasst.

In gut der Hälfte der Fälle kommt es aufgrund der Gefährdungsmeldung schliesslich zu einer Massnahme. Dies zeigt der erste Bericht zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, den der Bundesrat zur Kenntnis genommen hat. Viele der zuständigen Ämter klagen über zu wenig Personal respektive zu viele Fälle.

Die Organisation der Behörde können die Kantone selbst bestimmen. Laut dem Bericht ist in 14 Kantonen eine kantonale Verwaltungsbehörde im Einsatz. In sechs Kantonen sind es verschiedene kommunale Trägerschaften, in sechs weiteren ist die neue Fachbehörde bei kantonalen oder regionalen Gerichten angegliedert.

Einschneidende Massnahmen

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Die Kesb haben 2014 in 1518 Fällen entschieden, die elterliche Obhut aufzuheben und ein Kind ausserhalb der Familie unterzubringen – in einer Pflegefamilie oder in einem Heim. Die fürsorgerische Unterbringung von Erwachsenen in eine stationäre Einrichtung, etwa die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie, wurde insgesamt 1116 Mal angeordnet.

Schlechte Noten für Gerichte

Das Gerichtsmodell schneidet in zwei Punkten schlechter ab als die Alternativen. So haben die Gerichte weniger häufig einen Pikettdienst zur Verfügung. Insgesamt führen rund 60 Prozent der Kesb einen eigenen Pikettdienst.

Die durchschnittlichen Kosten pro Vollzeitstelle liegen bei Gerichten zudem deutlich höher. Insgesamt kosteten die Kesb im Jahr 2014 mindestens 225 Millionen Franken.

Ob es vor dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes am 1. Januar 2013 zu weniger oder mehr Meldungen gekommen ist, lässt der Bericht offen. Ein Vergleich sei nur bedingt möglich, da die Daten früher anders erfasst worden seien, heisst es.

Neues System auf dem Prüfstand

Der Bundesrat hat nach diversen Vorstössen aus dem Parlament eine erste Analyse in Auftrag gegeben, wie sich die Professionalisierung auf die Qualität und die Kosten des Vormundschaftswesens seit der Einführung der Kesb ausgewirkt hat.

In einem zweiten Schritt will der Bundesrat etwaige Schwachstellen des neuen Rechts identifizieren und mögliche Lösungen vorschlagen. Geprüft wird unter anderem, ob die Verfahren vereinfacht werden können und ob bei der Fremdplatzierung von Kindern die Grosseltern vorgängig angehört werden müssen.

Zu einem allfälligen gesetzgeberischen Handlungsbedarf will sich der Bundesrat erst im Frühling 2017 äussern, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.

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