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Schweiz Zwillingsmord-Prozess: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Eine Frau tötete vor fünf Jahren in Horgen (ZH) ihre Zwillinge und 1999 ihr Neugeborenes. Der Staatsanwalt will sie wegen Mordes verurteilt sehen. Ihr Verteidiger plädiert für vorsätzliche Tötung. Die Angeklagte selbst weiss nicht, wie sie mit ihrer Schuld weiterleben soll.

Bezirksgericht Horgen (ZH)
Legende: Der Prozess vor dem Bezirksgericht Horgen ging zu Ende. Das Urteil wird am 29. Januar eröffnet. Keystone

Im Zwillingsmord-Prozess vor dem Bezirksgericht Horgen (ZH) zeigte die Angeklagte Reue. Sie sei zwar froh, dass sie alles zugegeben habe, sagte die 39jährige Beschuldigte in ihrem Schlusswort. «Aber ich weiss nicht, wie ich mit dieser Schuld weiterleben soll».

Es tue ihr alles einfach leid, sagte sie unter Tränen. Dass sie ihre drei Kinder umgebracht habe, sei für sie heute unvorstellbar. Nichts sei ihr geblieben, ausser einer Freundin habe sie keine Kontakte mehr. Bruder und Eltern hätten den Kontakt seit ihrem Geständnis im Dezember 2012 abgebrochen.

Verteidiger: Nicht Mord, sondern vorsätzliche Tötung

Der Staatsanwalt will für die Beschuldigte eine Verurteilung wegen mehrfachen Mordes und wegen vorsätzlicher Tötung. Er fordert für die psychisch gestörte Frau eine lebenslängliche Freiheitsstrafe, in deren Rahmen regelmässig Behandlungen

durchgeführt werden.

Der Verteidiger hingegen hat eine Verurteilung seiner Mandantin wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung und nicht wegen Mordes verlangt. Es sei eine stationäre Massnahme anzuordnen. Der Rechtsanwalt machte aber keinen Antrag zur Dauer der Freiheitsstrafe, er überlasse dies dem Gericht. Das Urteil wird am 29. Januar eröffnet.

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