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Session Güter auf die Schiene: Nationalrat zeigt sich grosszügig

Die Totalrevision des Gütertransportgesetzes soll für stabile Rahmenbedingungen im Schienengüterverkehr sorgen. Dieser Meinung ist die Mehrheit der Nationalräte. Und möchte dazu sogar noch etwas mehr Mittel einsetzen als der Bundesrat.

Der Nationalrat stockt die Mittel für den Schienengüterverkehr auf. Allerdings nicht so grosszügig, wie es die zuständige Kommission vorgeschlagen hatte: Für Beiträge an Verladeterminals und private Anschlussgleise sollen in den nächsten vier Jahren 250 Millionen Franken statt 210 Millionen Franken zur Verfügung stehen.

Die Verkehrskommission hatte 300 Millionen Franken beantragt, um die neue Subvention im total revidierten Gütertransportgesetz zu finanzieren. Damit sollten nicht nur Bau und Erweiterung, sondern auch die Erneuerung von Anlagen des kombinierten Verkehrs vom Bund finanziell unterstützt werden können.

Andere Anträge, die ebenfalls zu höheren Kosten geführt hätten, fanden in der grossen Kammer keine Mehrheit. Nur die FDP wollte zunächst bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen 210 Millionen Franken bleiben. Angesichts der absehbaren Ebbe in der Bundeskasse sei dies die einzig richtige Lösung, sagte Beat Walti (FDP/ZH). Die Erhöhung auf 250 Millionen Franken wurde aber schliesslich ohne Gegenstimme gutgeheissen.

SBB kann Gütertransporte anbieten, muss aber nicht

Gescheitert ist auch der Antrag der Kommission, mit Bundesmitteln nicht nur Investitionskosten zu decken, sondern auch den Umschlag von Containern zu unterstützen. Verkehrsministerin Doris Leuthard sprach von einem «Sündenfall», der völlig quer in der Vorlage stehe. Deren Ziel sei es eben gerade, Betriebs- durch Investitionsbeiträge abzulösen.

SBB ohne SBB Cargo?

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Der Nationalrat beauftragt den Bundesrat damit, SBB Cargo aus dem SBB-Konzern herauszulösen und rechtlich zu verselbständigen. Ziel der Motion ist es, das Angebot im Wagenladungsverkehr langfristig sicherzustellen. «Der Bundesrat hat nicht im Sinn, SBB Cargo zu verscherbeln», beruhigte Doris Leuthard.

Das Argument wirkte: Der Nationalrat lehnte diese neue Subvention mit 105 zu 85 Stimmen ab. Gegen den Widerstand von SP und Grünen strich der Nationalrat zudem den Gütertransport aus der Liste der gesetzlichen Kernaufgaben der SBB. Als nächstes sei wohl der Regionalverkehr oder die Infrastruktur an der Reihe, warnte Evi Allemann (SP/BE) vergeblich.

Der Bundesrat hatte die Totalrevision des Gütertransportgesetzes im Auftrag des Parlaments ausgearbeitet. Sie betrifft den Binnenverkehr sowie Import und Export von Gütern «in der Fläche», also nicht den alpenquerenden Güterverkehr. Attraktive Trassen sollen so gesichert werden. Die SVP war mit der Stossrichtung der Vorlage nicht einverstanden und wollte sie gleich wieder an den Bundesrat zurückweisen.

Rückweisung zu Gunsten von Masterplan gescheitert

Das Gesetz sei nicht einmal die halbe Wahrheit des Gütertransports in der Schweiz, sagte Max Binder (SVP/ZH). 67 Prozent der Warentransporte fänden heute auf der Strasse statt. «Mit dieser unfertigen Vorlage verpassen wir die Chance für eine tatsächliche Gesamtkonzeption für alle Verkehrsträger», bemängelte er.

Sein Parteikollege, Transportunternehmer Ulrich Giezendanner (SVP/AG), pflichtete ihm bei: «Da machen wir ein Gütertransportgesetz, dass ehrlicherweise Bahngüterförderungsgesetz heissen müsste, obwohl es gar keine Kapazitäten auf der Schiene für den Güterverkehr hat.»

FDP-Nationalrat Walti warf ein, dass die Ausarbeitung eines Masterplans, der die Strasse, den Luft- und Wasserverkehr einbezieht, «eine mehrjährige Ehrenrunde mit unsicherem Ausgang» mit sich bringen würde.

«Wer sich über die Elefantenrennen auf unseren Autobahnen ärgert, kann nicht ernsthaft dagegen sein, gute Rahmenbedingungen für den Gütertransport auf der Schiene zu sichern», sagte er. Auch Leuthard warb im Nationalrat für das Eintreten auf das Geschäft: «Diese Vorlage bietet die Gelegenheit, den Binnen-, Import- und Exportverkehr aus dem politischen Dornröschenschlaf zu erwecken.»

Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 134 zu 51 Stimmen. Als nächstes debattiert der Ständerat über das Gesetz.

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