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Ein Zivildienstleistender spielt mit einem Kind ein Brettspiel.
Legende: Zivildienstleistende können künftig Lehrerinnen und Lehrer entlasten. Keystone

Session Zivis werden doch «schultauglich»

Zivildienstleistende als Assistenten im Schulunterricht könnten bald zu einem gewohnten Bild werden. Nach dem Ständerat sprach sich nun auch der Nationalrat überraschend für den Einsatz von Zivis an Schulen aus. Das letzte Wort bleibt aber bei Kantonen und Gemeinden.

Seit der Abschaffung der Gewissensprüfung entscheiden sich immer mehr junge Männer für den Zivildienst. Entsprechend werden Einsatzplätze knapp: Ende 2013 gab es rund 13'400 Plätze. Bis 2018 rechnet der Bund aber mit einem Bedarf von über 17'000 Plätzen.

Dieser absehbare Mangel veranlasste den Bundesrat, die heutigen Tätigkeitsbereiche für den Zivildienst zu erweitern. Für besondere Kritik im Parlament sorgte der Einsatz von Zivildienstleistenden an Schulen. Bürgerliche Parteien monierten, dass dies kein Rezept gegen den Lehrermangel sei. Auch zu hören war, dass Zivildienstleistende keine geeigneten Vorbilder für Schüler seien.

Verantwortung bleibt bei den Lehrpersonen

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Doch nun hat sich nach dem Ständerat auch der Nationalrat für Schuleinsätze von Zivildienstleistenden ausgesprochen. Mit 97 zu 87 Stimmen fiel die Abstimmung jedoch äusserst knapp aus.

Die Verantwortung für den Unterricht obliegt jedoch weiterhin bei den Lehrkräften. Den Zivis soll eine Assistenten-Funktion zukommen. Zudem bleibt es den Kantonen und Gemeinden überlassen, ob sie Zivildienstleistende an Schulen einsetzen wollen oder nicht.

Neue Regelung für Landwirtschaftseinsätze

Generell neu geregelt werden auch Landwirtschaftseinsätze. Heute dürfen nur unterstützungsbedürftige Betriebe Zivis einsetzen. Dieses Kriterium soll wegfallen und durch jene Kriterien ersetzt werden, die gemäss der neuen Agrarpolitik zu Direktzahlungen berechtigen.

Zivildienstleistende kommen damit künftig in Projekten und Programmen zum Einsatz, für welche der Betrieb Biodiversitäts-, Kulturlandschafts- oder Landschaftsqualitätsbeiträge erhält. Auch Betriebe mit Investitionshilfen für Strukturverbesserungen können auf solche Hilfe zurückgreifen.

Obligatorische Kurse für alle Einsätze

Mit der Gesetzesänderung sollen aber nicht nur die Einsatzmöglichkeiten erweitert und so mehr Plätze geschaffen werden. Ein weiteres Ziel ist es, die Zivis für ihre Einsätze besser auszubilden. Damit kam der Bundesrat einer Forderung aus dem Parlament nach. Kursbesuche sollen künftig für alle Arten von Einsätzen obligatorisch sein. Bisher galt dies nur für Zivildienstleistende, welche Menschen pflegen.

Gesuch erst nach der Rekrutierung

Neu soll das Gesuch für den Zivildienst ausserdem erst nach der Rekrutierung eingereicht werden dürfen, und die Gesuchsteller sollen bereits vor der Zulassung eine eintägige Einführung besuchen müssen. Damit sollen potentiellen Zivis die Konsequenzen eines Wechsels vom Militär- zum Zivildienst besser bewusst werden.

Zu den weiteren Neuerungen gehört, dass keine Spesen für die Unterkunft mehr erhält, wer während des Einsatzes zu Hause übernachtet. Diese Korrektur entlaste einen grossen Teil der Einsatzbetriebe, und für Zivildienstleistende werde die finanzielle Attraktivität des Zivildienstes weiter reduziert. Allerdings wird im Gegenzug der Grundtarif leicht erhöht.

Bestehen bleibt das Grundprinzip: Der Zivildienst dauert weiterhin anderthalb Mal so lange wie der Militärdienst, und zugelassen wird nur, wer den Militärdienst nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Das Geschäft ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

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