Der Bundesrat will prüfen, ob der Bund den Zugang zur Sozialhilfe für Ausländer aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA einschränken oder ausschliessen kann. Er befürwortet ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerates.
Vorerst sollen Daten etwa zu Nationalitäten ausländischer Sozialhilfebezüger und deren Status zum Zeitpunkt der Zuwanderung erhoben werden.
Im Parlament ist auch die Sozialhilfe für Zuwanderer aus der EU ein Thema. SVP-Nationalrat Adrian Amstutz (BE) verlangte vom Bundesrat Auskunft dazu.
Die Sozialhilfequote von Personen aus der EU betrug im Jahr 2015 3,1 Prozent, wie der Bundesrat festhält. In der Gesamtbevölkerung lag die Quote leicht höher bei 3,2 Prozent.
Anspruch auf Sozialhilfe haben nur jene, die mindestens ein Jahr in der Schweiz gearbeitet haben. Sie behalten ihr Aufenthaltsrecht noch während sechs Monaten ab Stellenverlust oder ab Ende der Arbeitslosenentschädigung.
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