Vor zwei Jahren sprach sich die Stimmbevölkerung klar für eine 13. AHV-Rente aus. Ende des Jahres wird sie erstmals ausbezahlt, doch finanziert ist sie noch nicht. SRF-Bundeshausredaktorin Christine Wanner über das Ringen im Parlament – mit ungewissem Ausgang.
Warum ist die 13. AHV-Rente nicht finanziert?
Der Initiativtext hat die Finanzierung nicht erwähnt. Bundesrat und Parlament entschieden, die zusätzliche AHV-Rente wird erstmals Ende 2026 ausbezahlt. Sie kostet bereits beim ersten Mal über vier Milliarden Franken. Für den Bundesrat braucht es eine zusätzliche unbefristete Finanzierung, sonst entleere sich der AHV-Fonds zusehends.
Wie will der Ständerat vorgehen?
Der Ständerat will die 13. AHV-Rente dauerhaft und gemischt finanzieren, aus höheren Lohnabgaben und zusätzlichen Beiträgen aus der Mehrwertsteuer (Normalsatz plus 0.4 respektive um plus 0.2 Prozentpunkte für Hotelübernachtungen; die Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel oder Medikamente sind ausgeschlossen von der Erhöhung). An diesem Prinzip hält der Ständerat weiterhin fest, obwohl die Mitglieder aus SVP, FDP und GLP mehrheitlich auf den Nationalratsvorschlag umschwenken wollten. Sie konnten sich aber nicht gegen Mitte, SP und Grüne durchsetzen – der Entscheid fiel mit 28 zu 16 Stimmen.
Was schlägt der Nationalrat vor?
Der Nationalrat will eine befristete Finanzierung bis Ende 2033. Dafür soll nur die Mehrwertsteuer punktuell erhöht werden: für Hotelübernachtungen um 0.3 respektive um 0.5 Prozentpunkte für Dienstleistungen, Autos oder Schmuck. Der Entscheid fiel äusserst knapp, mit einigen wenigen Stimmen Unterschied. SVP, FDP und GLP setzten sich durch gegen SP, Mitte und Grüne Partei, die mit zwei Abweichlern aus den Reihen der SVP auf den Vorschlag des Ständerates einbiegen wollten.
Wer soll die 13. AHV-Rente bezahlen?
Alle leisten einen finanziellen Beitrag an die 13. AHV-Rente. Bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer zahlen alle mit – ohne die Güter des täglichen Bedarfs trifft es grosse oder finanziell weniger gut gestellte Haushalte aber weniger. In der Kombination mit Lohnbeiträgen zahlen Angestellte und Arbeitgebende etwas mehr als die anderen.
Für SVP, FDP, GLP ist das kein gangbarer Weg, gestützt von Wirtschafts- und Gewerbeverbänden. Für SP, Mitte und Grüne sind die zusätzlichen finanziellen Belastungen mit der gemischten Finanzierung moderat und tragbar.
Welche Folgen hat das für die AHV?
Mit der ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente zum Jahresende 2026 werden die Ausgaben der AHV höher sein als die Einnahmen. Entsprechend wird der AHV-Fonds sich zusehends leeren. Je Variante erholt sich der Fonds unterschiedlich schnell. Der Fonds sorgt für die finanziellen Reserven für mindestens eine Jahresauszahlung. Zugleich kann er schwankende Ausgaben ausgleichen und die Gelder anlegen. Ende 2025 schloss der AHV-Ausgleichsfonds auf 60.4 Milliarden Franken ab, was über 113 Prozent einer Jahresausgabe entspricht.
Wie stehen die Chancen?
Ein Kompromiss ist ebenso denkbar wie ein Scheitern der Finanzierung. Vorsorglich hat deshalb der Bundesrat für die AHV-Reform ab dem Jahr 2030 ebenfalls verschiedene Finanzierungsvorschläge gemacht. Falls das Parlament keine oder nur eine befristete Finanzierung für die 13. AHV-Rente beschliessen sollte, will der Bundesrat vorangehen mit einer Mehrwertsteuererhöhung um 0.7 bis 0.9 Prozentpunkte oder mit einer Kombination Mehrwertsteuer plus 0.7 und zusätzlichen 0.2 Prozentpunkten auf den Lohnbeiträgen.