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Basler Kantonslabor beanstandet E-Zigaretten und Vapes
Aus Regionaljournal Basel Baselland vom 19.12.2023. Bild: Keystone/Lisa Ducret
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Vapes, Puff Bars und Co. Basler Kantonslabor verbietet Verkauf von mehreren E-Zigaretten

  • Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 32 Einweg-E-Zigaretten geprüft.
  • Die Resultate sind bedenklich: Bei jeder Probe wurden Mängel entdeckt.
  • Das Labor zog sieben Produkte aus dem Verkehr, weil sie unter anderem giftige Stoffe enthielten.

E-Zigis, Vapes oder Puff Bars – auch in der Schweiz hält der Trend zu Alternativen zu herkömmlichen Zigaretten an. Vor allem bei jungen Menschen. Die Folge: Die Verkaufszahlen steigen und in jüngster Vergangenheit wurden an vielen Orten sogenannte Vape Shops eröffnet.

Junge beim Vapen
Legende: E-Zigis sind vor allem bei jungen Menschen beliebt. Keystone/Tolga Akmen

Nun hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt zwölf solche Shops und andere Verkaufsstellen genauer unter die Lupe genommen und kommt zu einem bemerkenswerten Resultat: Sämtliche 32 Proben mussten beanstandet werden.

Sieben Produkte wurden so schlecht bewertet, dass sie sogar aus dem Verkauf gezogen wurden. Bei diesen Vapes

  • war der Nikotingehalt höher als der maximal zulässige Gehalt
  • war der Bleigehalt in Lötstellen höher als maximal zulässig
  • wurden reproduktionstoxische Stoffe entdeckt, sie gefährden also die Fruchtbarkeit

Das Fazit von Franz Dussy, der die Untersuchung beim Kantonslabor leitete, fällt deshalb ernüchternd aus: «Unsere Resultate zeigen klar, dass die gesetzlich festgelegte Selbstkontrolle der Importeure und auch von den Verkaufsstellen viel zu wenig wahrgenommen wird.»

Mehrere gesetzliche Vorgaben seien einfach ignoriert worden. Beispielsweise wurden Zusatzstoffe verwendet, die nicht deklariert wurden.

Tabelle
Legende: Kantonslabor BS

Nicht nur gesundheitliche Aspekte wurden bei den Proben bemängelt, auch beim Thema Nachhaltigkeit müssen die Verkaufsstellen und Importeure gemäss Kantonslabor nachbessern. Viele Produkte enthalten nämlich Batterien. Beim Verkauf müssen deshalb vorgezogene Entsorgungsgebühren für batteriebetriebene Elektrogeräte entrichtet werden.

Keine Entsorgungsgebühren entrichtet

Auch dies sei in vielen Fällen unterlassen worden, heisst es im Bericht des Kantonslabors. Die Produkte müssten nun der zuständigen Stelle gemeldet und die Entsorgungsgebühren rückwirkend auf fünf Jahre entrichtet werden.

E-Zigis im Gesetz bald wie normale Zigaretten

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Im Tabakproduktegesetz, welches sich derzeit in Erarbeitung befindet, sollen E-Liquids und E-Zigaretten gemäss Vernehmlassungsentwurf zu den gleichen Bedingungen wie konventionelle Zigaretten für den Verkauf zugelassen werden.

Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes werden E-Zigaretten als Tabakprodukte und nicht mehr als Gebrauchsgegenstände gelten. Sie werden denselben Einschränkungen unterliegen wie herkömmliche Zigaretten (Werbebeschränkung, Abgabeverbot an Minderjährige), d. h. der Verkauf an unter 18-Jährige wird auch für E-Liquids schweizweit verboten werden.

Das Tabakproduktegesetz wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2024 in Kraft gesetzt.

(Quelle: Kantonslabor BS)

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Regionaljournal Basel Baselland, 19.12.2023, 12:03 Uhr;

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