- Die Sperrung der Südkurve als Reaktion auf die Ausschreitungen nach dem Spiel des FC Zürich gegen den FC Basel im Januar 2024 in Zürich war rechtswidrig.
- Zu diesem Schluss kommt das Zürcher Verwaltungsgericht.
Die Sperrung des Stehplatzsektors habe nur einen geringen Gewinn an Sicherheit versprochen, weswegen die geschützten Interessen der Fans höher zu gewichten seien, schreibt das Zürcher Verwaltungsgericht.
Die Stadt Zürich hatte als Reaktion auf Ausschreitungen nach dem Spiel des FC Zürich gegen den FC Basel den Stehplatzsektor für die Partie FCZ gegen FC Lausanne-Sport vom 31. Januar gesperrt. Dagegen erhob der FCZ Rekurs, den das Statthalteramt guthiess.
Die Stadt gelangte daraufhin ans Verwaltungsgericht, das diese Beschwerde nun ebenfalls abwies. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.