- Der FC Zürich und mehrere Fans haben Rekurs gegen die Sperrung der Südkurve im Zürcher Letzigrund-Stadion eingelegt, wie der «Sonntagsblick» berichtet.
- Sie fordern einen richterlichen Grundsatzentscheid zur Sperrung einzelner Sektoren in den Schweizer Stadien – wenn nötig vor Bundesgericht.
- Der FC Zürich musste die Stehplätze in der Südkurve im Spiel gegen Lausanne-Sport schliessen, nachdem es am Rande eines vorherigen Spiels gegen Basel zu Ausschreitungen gekommen war.
Solchen Kollektivstrafen fehlen laut FCZ-Präsident Ancillo Canepa die rechtliche Grundlage. Die Kurven-Sperrungen stützen sich auf das Hooligan-Konkordat der Kantone. Allerdings hat das Bundesgericht entschieden, dass solche Massnahmen keine Strafaktion für das Verhalten von Fans ausserhalb des Stadions darstellen dürfen.
Der FC Zürich musste die Stehplätze im Sektor D (Südkurve) in der Partie gegen Lausanne-Sport vom 31. Januar schliessen. Zu diesem Urteil waren die Bewilligungsbehörden auf Auftrag der Stadtpolizei gelangt, nachdem es bei einem vorherigen Spiel Ausschreitungen gegeben hatte: Nach dem torlosen Unentschieden zwischen dem FCZ und Basel kam es beim Bahnhof Altstetten zu Krawallen zwischen Fans beider Lager, und FCZ-Chaoten haben auch die Polizei angegriffen.
Das Problem betrifft nicht nur den FCZ: Auch in Bern, Luzern, St. Gallen oder Lausanne haben die Sicherheitsbehörden in den letzten Wochen Fan-Sektoren gesperrt.