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Zusätzliche Rüstungsausgaben Bundesrat will Mehrwertsteuer nur um 0.5 Prozentpunkte erhöhen

  • Im Januar kündigte der Bundesrat an, für Investitionen in die Sicherheit und Verteidigung der Schweiz die Mehrwertsteuer um 0.8 Prozentpunkte zu erhöhen.
  • Nun will die Landesregierung lediglich eine Erhöhung um 0.5 Prozentpunkte – und nur noch zugunsten der Armee.
  • Sie tut dies gemäss Mitteilung, um die Bevölkerung und Wirtschaft nicht zu stark zu belasten.

Der Bundesrat hält damit aber an seinen umstrittenen Plänen fest, für Rüstungsausgaben der Armee die Mehrwertsteuer zu erhöhen. Die Erhöhung soll aber nicht auf zehn, sondern auf zwölf Jahre befristet sein, wie der Bundesrat mitgeteilt hat.

Das so eingenommene Geld – der Bundesrat rechnet mit insgesamt 24 Milliarden Franken Mehreinnahmen – soll vollständig für Rüstungsausgaben verwendet werden.

Trotz Kritik in der Vernehmlassung will der Bundesrat an einer Erhöhung festhalten. Die verschlechterte Sicherheitslage, die Finanzlage und der Geldbedarf für Rüstungsgüter machten das nötig, schreibt er dazu.

«Ich verstehe diese Mehrwertsteuererhöhung als Sicherheitsbeitrag für unser Land und unsere Bevölkerung», sagte Bundesrat Pfister an der Medienkonferenz. Ohne ihn lasse sich die Neuausrichtung der Armee auf die Verteidigungsfähigkeit nicht finanzieren, betont er.

Rüstungsfonds soll kommen

Diese Gelder könnten den Bedarf für den Fähigkeitsausbau der Armee zur Abwehr von hybriden Aktivitäten und Angriffen aus der Distanz decken, zudem sollten sie Preissteigerungen im Rüstungsbereich abfedern können.

Mit Geld aus der Mehrwertsteuer will der Bundesrat auch ein allfälliges zweites System für die bodengestützte Luftverteidigung grösserer Reichweite und Mehrkosten für das Patriot-System finanzieren.

Verhandlungen für zweites Boden-Luft-Verteidigungssystem

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Wie Bundesrat Martin Pfister an der Medienkonferenz mitteilte, habe der Gesamtbundesrat das VBS beauftragt, Vertragsverhandlungen für ein zweites System mit Herstellern aus Frankreich, Israel und Südkorea fortzuführen. «Die Verhandlungen zur Beschaffung eines zweiten Systems reduzieren das Risiko, dass die Schweiz auf absehbare Zeit über gar kein System der Boden-Luft-Verteidigung grosser Reichweite verfügt», sagt Pfister.

Hingegen soll die vom Parlament beschlossene Erhöhung des Armeebudgets nicht aus der Mehrwertsteuer finanziert werden, sondern über die Bundeskasse. Bessere Budgetprognosen gäben Handlungsspielraum, schrieb er dazu. Gleiches gilt für den Mehrbedarf der zivilen Bundesämter mit Sicherheitsaufgaben.

Festhalten will der Bundesrat zudem an seinen Plänen für einen verschuldungsfähigen Rüstungsfonds. Der Fonds soll es ermöglichen, Anzahlungen für Beschaffungen zu tätigen, Zahlungsspitzen abzufedern und Beschaffungen zu beschleunigen.

Mehrwertsteuer so hoch wie noch nie

Der Bundesrat reagierte auf die Ergebnisse der Vernehmlassung mit einer tieferen Erhöhung der Mehrwertsteuer. Den Normalsatz will er befristet um 0.5 Prozentpunkte und den Sondersatz für die Hotellerie um 0.3 Prozentpunkte anheben. Diese beiden Mehrwertsteuersätze werden ab 2028 auch für die 13. AHV-Rente erhöht.

Werden beide Erhöhungen wie geplant umgesetzt, wird die Mehrwertsteuer von heute 8.1 Prozent auf insgesamt 9.0 Prozent steigen. Das ist so hoch wie noch nie.

Mann in Anzug spricht auf einer Pressekonferenz.
Legende: Der Bundesrat – vertreten durch Verteidigungsminister Martin Pfister – hält an der befristeten Mehrwertsteuererhöhung für zusätzliche Armeeausgaben fest. KEYSTONE / Peter Schneider

Der Hotellerie-Sondersatz würde von 3.8 auf 4.3 Prozent steigen – auch er wäre damit so hoch wie nie zuvor. Allerdings beschloss der Nationalrat in jüngster Vergangenheit, diesen Sondersatz nicht mehr zu verlängern. Der Ständerat hat darüber noch zu entscheiden.

Unangetastet bleibt für die Rüstung ebenso wie für die AHV der reduzierte Satz von 2.6 Prozent für Güter des täglichen Bedarfs. Das sind etwa Lebensmittel und Medikamente.

Volk und Stände werden darüber befinden

Die Mehrwertsteuer für die Armee muss in einem nächsten Schritt das Parlament beschliessen. Es soll ab August darüber beraten können.

Weil für Anpassungen der Sätze die Verfassung angepasst werden muss, haben in beiden Fällen Volk und Stände darüber zu entscheiden. Die Erhöhung zugunsten der AHV könnte im November an die Urne kommen.

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SRF 4 News, 24.06.2026, 16:00 Uhr ; 

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