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Diskussion sind an der GV nicht möglich. Karl Bucher, fehlt da nicht etwas im Ablauf?
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 23.04.2020. Bild: zvg
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Streit um Tourismus-Strategie Anträge gegen Massentourismus kommen an die Geister-GV

Aktionäre wollen den Bau der Gondelbahn in Weggis verhindern. Die GV entscheidet im Mai – unter besonderen Umständen.

Die Anzahl Gäste auf der Rigi auf maximal 800'000 Fahrgäste pro Jahr beschränken, weniger Massentourismus und keine neue Gondelbahn als Ersatz für die Seilbahn von Weggis auf die Rigi: Das verlangen die drei Anträge der Aktionäre rund um René Stettler, der sich früher schon mit einer Petition gegen zu viel Tourismus auf der Rigi gewehrt hatte.

Der Verwaltungsrat der Rigi Bahnen hat heute bekannt gegeben: Die Anträge kommen an der Generalversammlung am 14. Mai zur Abstimmung. Allerdings unter erschwerten Umständen – die GV findet nämlich ohne Aktionäre statt. Diese können sich aber über einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter einbringen. Auf diese Art wird also auch über die Anträge abgestimmt.

Verwaltungsrat will nichts davon wissen

Der Verwaltungsrat empfiehlt allerdings alle drei zur Ablehnung. Eine Beschränkung der Gästezahl sei gar nicht umsetzbar, sagt Verwaltungsratspräsident Karl Bucher. Und er wehrt sich gegen den Vorwurf, es besuchten zu viele Touristen die Rigi.

Es geht uns nicht darum, Frequenzen zu bolzen.
Autor: Karl Bucher Verwaltungsratspräsident der Rigibahnen AG

Auch den dritten Antrag zum Gondelbahnprojekt lehnt er ab. «Die Planung läuft bereits über mehrere Jahre. Und Anfang Jahr ist sogar die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission zum Schluss gekommen, dass die Gondelbahn in gewissen Punkten noch besser ist als die aktuelle Seilbahn», sagt der Verwaltungsratspräsident. Gerade die Antragssteller hätten dieses Gutachten immer gefordert und als wegweisend bezeichnet. «Und jetzt, wo nicht das drinsteht, was sie erwarteten, versuchen sie halt mit einem Antrag das Projekt zu verhindern.»

Diskussion mit 5500 Aktionären «ist nicht möglich»

Dass die Antragssteller ihre Anträge an der Geister-GV nicht mündlich begründen können, das sei zwar schade, sagt Bucher. «Dass das nicht geht, liegt aber nicht an den Rigi Bahnen, sondern an den Anordnungen des Bundesrats, die nicht erlauben, eine GV normal durchzuführen.» Man könne auch nicht die 5500 Aktionäre an einer virtuellen Diskussion teilnehmen lassen, das sei technisch nicht möglich.

Was die Antragssteller zur Stellungnahme des Verwaltungsrates sagen, ist noch offen. Sie würden sich erst in ein paar Tagen dazu äussern, teilt René Stettler auf Anfrage mit.

Regionaljournal Zentralschweiz, 22.04.2020, 17:30 Uhr;

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