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Sturz aus elf Metern Höhe Häftling stirbt in der Zuger Strafanstalt Bostadel

  • Der Mann sass seit rund 20 Jahren in Haft, wegen eines schweren Delikts gegen Leib und Leben. Seit 2014 wurde er ordentlich verwahrt.
  • Am Samstagmittag hatte er das Geländer des Spazierhofs überstiegen und stürzte rund elf Meter in den Innenbereich des Gefängnisareals.
  • Laut Angaben des Gefängnis-Direktors sind derartige Zwischenfälle im Gefängnis Bostadel in Menzingen zwar selten. Dennoch wird das Konzept überprüft.

Beim verstorbenen Häftling handelt es sich um einen 41-Jährigen. Laut Mitteilung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug befand sich der Mann seit August 2018 in Interkantonalen Strafanstalt Bostadel. Nach ersten Erkenntnissen beging der Langzeithäftling Suizid.

Dass er am Samstag über das Geländer des Spazierhofs stieg, bemerkten die Gefängnis-Verantwortlichen nicht. «Im Normalvollzug können 108 Gefangene dort spazieren. Es gibt eine Aufsichtsperson und verschiedene Kameras. Mit diesem Personal und diesen technischen Möglichkeiten ist es nicht möglich, alle auf Schritt und Tritt zu überwachen. Das wäre auch nicht sinnvoll», sagt Gefängnis-Direktor Andreas Gigon auf Anfrage von Radio SRF.

Der Spazierhof befindet sich auf einem Dach und ist abgesichert. Eine Schwachstelle ortet Andreas Gigon dort nicht: «Seit vielen Jahren gab es glücklicherweise keinen Fluchtversuch mehr bei uns. Und der letzte Suizid ereignete sich 2009.»

Mit diesem Personal und diesen technischen Möglichkeiten ist es nicht möglich, alle auf Schritt und Tritt zu überwachen.
Autor: Andreas Gigon Direktor Interkantonale Strafanstalt Bostadel

Am Samstag leistete das anwesende Anstaltspersonal erste Hilfe, der Notarzt habe jedoch nur noch den Tod feststellen können. Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eingeleitet, wie es bei Todesfällen in Strafanstalten üblich ist. Die Gefängnisdirektion will das Konzept des Spazierhofes überprüfen, das seit 40 Jahren besteht.

In der Strafanstalt Bostadel sitzen Wiederholungstäter und Straftäter mit besonderer Flucht- oder Gemeingefahr.

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