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Neben dem Lohn zahlt der Kanton Freiburg auch Pensionskassen- und Sozialversicherungsbeiträge nach
Aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 19.02.2020. Bild: Keystone
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Ungleiche Löhne Kanton Freiburg zahlt Frauen Löhne und Altersvorsorge nach

Hat eine weibliche Angestellte des Kantons Freiburg unbegründet weniger Lohn erhalten, wird die Differenz nachgezahlt.

Es gibt immer noch Frauen, die ohne Grund weniger verdienen als Männer mit der gleichen Qualifikation. Wenn dies beim Kanton Freiburg der Fall ist, wird der Lohn der betroffenen Person angepasst. «Aktuell überprüfen wir einen Fall, bei dem es Hinweise gibt, dass die Person unbegründet weniger verdient», sagt die Vorsteherin des Freiburger Personalamtes, Gabrielle Merz. Es komme sehr selten vor, dass Ungleichheiten auftauchen.

Bei Lohnungleichheit bezahlen wir rückwirkend den Lohn und die Sozialversicherungsbeiträge zurück.
Autor: Gabrielle Merz Vorsteherin Amt für Personal und Organisation

Wenn jedoch eine Ungleichheit auftaucht, wird der Lohn nicht nur angepasst – der Kanton zahlt der betroffenen Person auch rückwirkend den höheren Lohn. «Bisher haben wir dies auf fünf Jahre zurück gemacht», sagt Merz. Man schaue sich jedes Jahr genau an und bezahle rückwirkend auch die Pensionskassen- und Sozialversicherungsbeiträge. «Damit keine Lücken bei der Altersvorsorge entstehen.»

Nur wenige Fälle bekannt

Genaue Zahlen, wie vielen Personen der Kanton Freiburg Lohn und Sozialversicherungsbeiträge nachbezahlt hat, kann die Amtsvorsteherin nicht sagen – auch nicht, um wie viel Geld es geht. «Bei der Lohnsumme von jährlich 1.8 Milliarden Franken des Kantons handelt es sich um einen kleinen Beitrag.»

Gabrielle Merz rechnet auch nicht damit, dass es künftig mehr wird. «Bei jeder Anstellung geben wir immer eine objektive lohnbezogene Stellungnahme ab.» Darum gebe es keine Lawine mit Anfragen, Einzelfälle könne es aber geben. Und diese würden sie sehr gründlich überprüfen, so Merz.

Gleichstellung im Kanton Freiburg

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Die Kantonsregierung hat 2016 einen Aktionsplan mit 25 Massnahmen und Rahmenbedingungen zur Gleichstellung von Frau und Mann überprüft. Eine Massnahme verlangt, dass alle Dienstchefinnen und Dienstchefs sowie HR-Verantwortliche obligatorische Weiterbildungen zu Lohndiskriminierung besuchen müssen. Der Plan für die Gleichstellung von Mann und Frau sieht zudem vor, die Lohnsituation regelmässig zu analysieren.

2008 verdienten die Frauen in der Kantonsverwaltung im Schnitt 4.5 Prozent weniger als die Männer, welche nicht begründet werden konnten. Neuere Zahlen gibt es nicht. Wie gross die Unterschiede aktuell sind, wird im Kanton Freiburg untersucht.

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