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Pierin Vincenz droht Untersuchungshaft
Aus Tagesschau vom 01.03.2018.
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Ungetreue Geschäftsbesorgung? Antrag auf U-Haft für Pierin Vincenz

  • Die Staatsanwaltschaft hat beim Zwangsmassnahmengericht beantragt, den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz in Untersuchungshaft zu setzen.
  • Der Haftrichter des Gerichtes hat nun 48 Stunden Zeit, dem Antrag stattzugeben oder ihn abzulehnen.
  • Zuvor war Pierin Vincenz bereits 48 Stunden festgehalten worden. So lange hatte die Staatsanwaltschaft Zeit, Untersuchungshaft zu beantragen.

Den Antrag bestätigte Corinne Bouvard, Sprecherin der Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte des Kantons Zürich, gegenüber SRF.

Der Vorwurf: ungetreue Geschäftsbesorgung

Pierin Vincenz steht im Verdacht der ungetreuen Geschäftsbesorgung. Dies im Zusammenhang mit Vorfällen rund um die Kreditkartenfirma Aduno, bei der Pierin Vincenz Präsident gewesen war. Was ihm konkret vorgeworfen wird, ist nicht bekannt.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert auch noch für einen zweiten ehemaligen Verwaltungsrat der Kreditkartenfirma Aduno Untersuchungshaft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Vorgeschichte

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Der Antrag auf Untersuchungshaft ist im Zuge eines Strafverfahrens erfolgt, dessen Eröffnung am Mittwoch bekannt geworden war. Auslöser dafür war eine Strafanzeige von Aduno vom Dezember 2017. Ermittelt wird aber nicht nur gegen den einst gefeierten Banken-Chef Vincenz, sondern auch gegen vier weitere Personen aus dessen beruflichem Umfeld. Darunter befindet sich ein weiteres ehemaliges Verwaltungsratsmitglied.

Pierin Vincez bestreitet sämtliche Vorwürfe. In einer am Mittwoch verbreiteten Stellungnahme liess er sich mit den Worten zitieren, er «habe die Interessen der Firmen, für die ich gearbeitet habe, stets gewahrt» und sich nichts zuschulden kommen lassen.

Nachdem die Raiffeisen-Bank durch die Zürcher Justiz über das Strafverfahren informiert worden ist, hat sie ebenfalls eine Strafanzeige gegen ihren langjährigen CEO eingereicht. Die Bank will zudem im Verfahren als Privatklägerin auftreten.

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