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Wirtschaft Bundesanwaltschaft: Wende im Fall Behring

Die Bundesanwaltschaft ändert nach bald zehnjährigen verzettelten Ermittlungen ihre Strategie im Fall Behring. Sie will sich nun klar auf den früheren Hedgefonds-Guru Dieter Behring konzentrieren. Dies erklärt Bundesanwalt Michael Lauber in der «Rundschau».

Bisher ermittelte Laubers «Task Force» in dem riesigen Anlagebetrugsfall gegen insgesamt zehn Beschuldigte. Die vorgeworfenen Tatbestände reichten von gewerbsmässigem Betrug bis zu Urkundenfälschung und Geldwäscherei. Nun wollen die Strafverfolger exklusiv Dieter Behring als mutmasslichen Betrüger ins Visier nehmen.

Die Strategieänderung soll das Verfahren wesentlich beschleunigen. Trotzdem bleibt unklar, wann Anklage erhoben werden könnte. Die Bundesanwaltschaft steht nach den Flops mit den Verfahren gegen die Hells Angels und den ehemaligen Privatbankier Oskar Holenweger unter Druck.

Geschäftspartner teilweise entlastet

Fünf frühere Geschäftspartner von Dieter Behring wurden in den vergangenen Tagen informiert. Formell will die Bundesanwaltschaft sie vom Betrugsvorwurf entlasten und gleichzeitig mit einem neuen Tatbestand konfrontieren: Da sie als Vermittler im Anlagesystem Behring hohe Provisionen kassierten, die sie den von ihnen angeworbenen Investoren verschwiegen, könnten sie sich wegen «ungetreuer Geschäftsbesorgung» strafbar gemacht haben.

Nach der neuen Strategie der Bundesanwaltschaft ist es denkbar, dass der grosse Behring-Komplex in verschiedene Verfahren aufgeteilt werden könnte. Vier weitere Beschuldigte spielen ohnehin eine eher untergeordnete Rolle, und es scheint möglich, dass es – unter gewissen Bedingungen – auch zu formellen Einstellungen kommt. Zwei der Betroffenen waren als Angestellte involviert, zwei weitere Personen spielten erst eine Rolle, als das mutmassliche Schneeball-System 2004 zusammenbrach.

Attacke auf Pflichtverteidiger

Für Dieter Behring bestätigt die Absichtserklärung der Bundesanwaltschaft nur, was er seit langem beklagt: Die Ermittlungen hätten sich von Anfang an – also seit 2004 – einseitig auf ihn konzentriert. Gegenüber der «Rundschau» erklärt er zudem, dass er sich von seinem aktuellen Pflichtverteidiger Roger Lerf nicht länger vertreten fühle. Er habe ihn wegen Verletzung des Amts- und Anwaltsgeheimnisses angezeigt, da der Pflichtverteidiger mit der Bundesanwaltschaft unzulässig kooperiert habe. Rechtsanwalt Lerf wollte diesen Vorwurf gegenüber der «Rundschau» nicht kommentieren.

Nach der seit 2011 geltenden Strafprozessordnung liegt die Kompetenz zur Ernennung eines Pflichtverteidigers bei der «Verfahrensleitung», also in diesem Fall bei der Bundesanwaltschaft. Seit sein langjähriger Rechtsvertreter 2010 aus gesundheitlichen Gründen ausschied, steht Dieter Behring nach eigener Wahrnehmung ohne korrekte Verteidigung da. Gleich zwei neu ernannte Verteidiger hatten in den vergangenen Jahren nach kürzester Zeit das Handtuch geworfen.

700 neue Behring-Geschädigte

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Die offizielle Zahl der Geschädigten im mutmasslichen Behring-Betrugsfall ist auf rund 2000 gestiegen. Die Bundesanwaltschaft bestätigte der «Rundschau», dass die «Task Force» im Herbst 2013 weitere 700 Anleger angeschrieben hat. Bisher gingen die Ermittler von 1200 Geschädigten aus.

System Behring

Der TV-Kamera zeigte sich Dieter Behring zusammen mit seiner Frau Ruth in der Kanzlei ihres Verteidigers, Bruno Steiner. Frau Behring zählt offiziell nicht mehr zu den Beschuldigten im Hauptverfahren. Trotzdem lehnten Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht Rechtsanwalt Steiner als Wunsch-Verteidiger von Dieter Behring ab. Grund: es sei eine Interessenkollision zu befürchten. In der «Rundschau» liess Dieter Behring nun Bruno Steiner in seinem Namen Stellung nehmen.

Zwischen 1994 und 2004 hatten Behrings Investoren insgesamt 966 Millionen Franken angelegt. 770 Millionen flossen im gleichen Zeitraum an Anleger und Vermittler zurück. Wie sich die übrigen rund 200 Millionen auf Banken, Broker und Firmen im Dunstkreis von Dieter Behring verteilten, zeigt eine interne Geldfluss-Analyse, die der Rundschau vorliegt.

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