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Ombudsmann Marco Franchetti gestikuliert an einem Tisch sitzend
Legende: Musste letztes Jahr mehr vermitteln: Banken-Ombudsmann Marco Franchetti. Keystone

Wirtschaft Frankenstärke und Negativzinsen führen zu Reklamationen

Der Euro-Mindestkurs hat letztes Jahr auch den Ombudsmann der Schweizer Banken beschäftigt. Zahlreiche Reklamationen bezogen sich auf den verrechneten Wechselkurs etwa bei Kreditkartenzahlungen.

Im letzten Jahr sind etwas mehr unzufriedene Bankkunden mit Beschwerden an den Ombudsmann der Schweizer Banken gelangt als im Vorjahr.

Weniger Schweizer Banken

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Gemäss der Statistik der Schweizerischen Nationalbank (SNB) gab es 2015 noch 266 Institute (Vorjahr: 275). Vor zwanzig Jahren reichten noch über 400 Banken der SNB ihre Jahresrechnung ein. Von den 266 verbliebenen Banken erzielte im vergangenen Jahr die überwiegende Mehrheit einen Gewinn. Lediglich 38 Banken schrieben Verluste.

Die Zahl der behandelten Fälle stieg um fünf Prozent (880 schriftliche Fälle, 1182 mündliche Anfragen). In fast 90 Prozent aller Fälle blieb der Streitwert unter 100'000 Franken, wie Banken-Ombudsmann Marco Franchetti mitteilt.

Mit Devisengeschäften Geld verloren

Zahlreiche Kundenbeschwerden hingen mit dem Entscheid der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zusammen, den Euro-Mindestkurs aufzuheben.

Das hatte Auswirkungen auf offene Transaktionen im Devisenhandel und auf verschiedene Bankprodukte. Auch die Abrechnung von Kreditkartentransaktionen in verschiedenen Fremdwährungen und die dafür angewandten Wechselkurse gaben zu Beschwerden Anlass.

Einige Kunden hätten bei Devisengeschäften viel Geld verloren. «Viele gehen davon aus, es gebe so etwas wie einen offiziellen Wechselkurs, an den sich die Banken halten müssen», schreibt Ombudsmann Franchetti. Dem sei jedoch nicht so.

Zinsgutschriften für Kredite bei Negativzinsen?

Verbunden mit der Aufhebung des Mindestkurses war auch der Entscheid der SNB zur Einführung eines negativen Einlagesatzes für Banken. In diesem Zusammenhang musste der Ombudsmann etwa die Frage beantworten, ob Banken diese Negativsätze für Kredite zu berücksichtigen habe und ob sich im Extremfall für den Kunden sogar Zinsgutschriften statt Zinsbelastungen ergaben.

Dabei konnten nach Ansicht des Ombudsmanns beide Parteien gute Gründe für ihre Ansichten vorbringen. In einigen Fällen habe er keine einvernehmliche Lösung gefunden. Diese Kunden verwies er auf den Rechtsweg.

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