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Wirtschaft Pensionskassen kaum von Negativzinsen betroffen

Anfang Jahr beschwerte sich der Schweizerische Pensionskassenverband Asip über die Negativzinsen der Nationalbank. Anders als erwartet, müssen die Pensionskassen jedoch kaum Negativzinsen bezahlen, sondern finden Wege, diese zu vermeiden.

Nach der Einführung der Negativzinsen durch Schweizerische Nationalbank in diesem Januar fürchteten viele Pensionskassen, sie kommen nun ungerechtfertigt an die Kasse. Denn die Vorsorgeinstitute halten oft hohe liquide Mittel auf den Banken, auf die - so die Befürchtung - eben Negativzinsen künftig bezahlt werden müssen.

Sturm im Wasserglas

Der Schweizerische Pensionskassenverband Asip bat darum Anfang Februar sogar SNB-Chef Thomas Jordan in einem Schreiben , er möge doch für die Schweizer Pensionskassen eine Ausnahme machen, damit diese keine Negativzinsen bezahlen müssen. Thomas Jordan aber hatte dafür kein Gehör.

Der Sturm von Asip erweist sich nun als einer im Wasserglas. Denn die Pensionskassen haben Lösungen gefunden, um die Negativzinsen zu umgehen, wie der renommierte Pensionskassenexperte Hansruedi Scherer von PPC Metrics gegenüber der «Tagesschau» sagt: «Überraschenderweise müssen die wenigsten Pensionskassen Negativzinsen bezahlen, denn sie haben sehr viel dafür unternommen, dies nicht machen zu müssen.»

Bargeld auf viele Bankkonten verteilen

So hätten viele Pensionskassen beispielsweise die Anzahl Bankverbindungen erhöht, sagt Scherer. Auf diese Weise könnten die Pensionskassen ihre liquide Mittel auf mehrere Orte aufteilen und damit mehrere Freigrenzen nutzen. Die gesamte Freigrenze steige damit.

Diese Beobachtung macht auch der Asip selber, wie Verbandspräsident Christoph Ryter erklärt. Eine Befragung der Pensionskassen habe es zwar nicht gegeben, so dass keine quantitative Aussage möglich so, so Ryter. Aber: «Von meinen persönlichen Kontakten kann ich bestätigen, dass die Pensionskassen bis anhin wenig betroffen sind von den Negativzinsen auf den liquiden Anlagen.»

Eine Frage des Prinzips

Dennoch betont der Verband sei es richtig gewesen im Februar SNB-Chef Thomas Jordan um eine Ausnahmeregelung für Pensionskassen gebeten zu haben. «Wir finden es aus Prinzip nicht richtig, wenn die Vorsorgeeinrichtungen bei der Durchführung eines gesetzlichen Auftrages noch bestraft werden - zu Lasten der Versicherten», sagt Ryter. Zudem könne das Blatt sich immer noch wenden und je nach Entwicklung der Märkte plötzlich doch noch grössere Zahlungen für Negativzinsen anfallen.

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