Der Einzelrichter folgte mit seinem Antrag auf Freispruch dem Antrag der
Staatsanwaltschaft. Zudem erhalten der heute 46-jährige Schiffsführer und der 30-jährige Matrose eine Genugtuung von je 800 Franken aus der Gerichtskasse. Dazu kommt eine Parteientschädigung von 25'300 für den Schiffsführer und 28'544 Franken für den Matrosen.
Passiert ist der Unfall am 15. Juli 2008 beim Steg des Hafens Zürich-Enge. An jenem Abend fuhr das Limmatschiff «Regula» rückwärts vom Anlegesteg weg. Der Schiffsführer und der Matrose bemerkten dabei nicht, dass sich hinter dem Schiff eine Schwimmerin befand. Die Frau geriet in die Schiffsschraube und wurde schwer verletzt.
Sorgfaltspflicht nicht verletzt
Nach Ansicht des Gerichts ist nicht erwiesen, dass die beiden Angeklagten ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. So sei davon auszugehen, dass der Matrose, der das Schiff in jenem Moment steuerte, höchstens fünf bis zehn Meter zurückgefahren sei.
Das Gericht stützte sich dabei auf die Aussage eines Ehepaars, das vom nahen Seerestaurant den Unfall beobachtet hatte. Die Kollisionsstelle, welche die Ehefrau auf einer Skizze angab, stimmte laut Gericht bis auf den Meter genau mit den Aussagen des Matrosen überein.