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Ein Limmatschiff der Zürcher Schiffahrtsgesellschaft fährt auf der Limmat.
Legende: Im Unterschied zur Fahrt auf der Limmat befinden sich auf dem See viele Schwimmer. Brenzlige Situationen sind häufig. Keystone

Zürich Schaffhausen Limmatschiff-Unfall: Staatsanwältin lässt Anklage fallen

Vor dem Zürcher Bezirksgericht mussten sich am Montag ein Kapitän und ein Matrose eines Limmatschiffes verantworten. Sie standen wegen fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht. Die Staatsanwältin liess beim Prozess aber überraschend die Anklage fallen.

Zum verhängnisvollen Unfall kam es an einem schönen Sommerabend im Juli 2008. Eine 32-jährige Frau wollte vom Seebad Enge zum Restaurant Aqua schwimmen. Auf der Höhe des Hafens Enge geriet die Schwimmerin unter ein Limmatschiff, welches im Rückwärtsgang vom Steg abgelegt hatte. Die Frau erlitt schwere Schnittverletzungen und Prellungen. Das Besondere daran: Am Steuer stand nicht der Kapitän, sondern der Matrose.

Fehler der Schiffscrew oder alles richtig gemacht?

Am Bezirksgericht Zürich ging es am Montag vor allem um die Frage, ob die zweiköpfige Crew beim Ablegen etwas falsch gemacht hat; die Umgebung des Schiffes zwar im Auge behalten, die Schwimmerin aber übersehen hat, oder ob eine Kontrolle gänzlich unterlassen wurde. Im Raum stand auch der Vorwurf, das Schiff habe zu schnell abgelegt und sei zu weit rückwärts gefahren.

Für den Anwalt der verletzten Frau ist klar: Die beiden Angeklagten haben fahrlässig gehandelt und müssen dafür bestraft werden. Der heute 46-jährige Kapitän und der 30-jährige Matrose hingegen waren sich auch vor Gericht keiner Schuld bewusst. Sie hätten sich korrekt verhalten und das Schiff so manövriert, wie üblich. Die Fahrt des Matrosen sei eine Übung unter Aufsicht gewesen, wie sie häufig praktiziert werde. Die beiden Verteidiger der Schiffscrew verlangten deshalb einen Freispruch.

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Überraschend sah dies auch die Staatsanwaltschaft so: Für Fahrlässigkeit gebe es zu wenig Beweise, kam die Staatsanwältin bei ihrem Plädoyer zum Schluss. Beim Schiffsunfall müsse es sich um eine tragische Verkettung unglücklicher Umstände handeln. Die Schwimmerin habe sich vermutlich in einem toten Winkel befunden, als das Schiff abgelegt habe. Das Urteil wird für kommenden Freitagmorgen erwartet.

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