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Neues Tierschutzgesetz zeigt erste Erfolge

Eine Umfrage des Bundesamtes für Veterinärwesen (Bvet) zeigt, dass das neue Tierschutzgesetz bei der Heimtierhaltung gut eingehalten wird. Dazu hat das Bvet schweizweit 555 Tierhalter befragt. Bei den Käfiggrössen sind die Halter aber noch verunsichert.90 Prozent der Halter von Meerschweinchen, Kaninchen, Ratten und Mäusen wissen, dass für diese Tierarten Gruppenhaltung vorgeschrieben ist. Allerdings wird immer noch mehr als ein Drittel der Kaninchen einzeln gehalten.60 Prozent der Käfige für Wellensittiche, Meerschweinchen und Kaninchen sind doppelt so gross wie vorgeschrieben. Bei den Ratten und Mäusen sind aber rund ein Drittel der Käfige kleiner als das Tierschutzgesetz vorschreibt, so das Ergebnis der Umfrage.Um die Haltung von Heimtieren weiter zu verbessern, will das Bvet die Informationskampagne «Tiere richtig halten» weiterverfolgen.Als das neue Tierschutzgesetz 2008 eingeführt wurde, warf es hohe Wellen. Hundehalter müssen Theoriekurse absolvieren und verschiedene Haustiere wie Meerschweinchen, Ratten, Mäuse oder Wellensittiche dürfen seit vier Jahren nicht mehr allein gehalten werden. Und auch die Käfiggrösse ist vorgeschrieben.

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