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Positive Erfahrungen mit der Formularpflicht im Kanton Zug

Was der Bundesrat nun für alle Kantone will, ist im Kanton Zug seit 1992 an der Tagesordnung: Vermieter müssen bei einem Wohnungswechsel den bisherigen Mietzins bekannt geben und allfällige Erhöhungen begründen. Im Kanton Zug sind Vertreter der Vermieter und Mieter mit der Praxis grundsätzlich zufrieden, wie sie gegenüber «Espresso» erklären.

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