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Rechtsfrage: Muss man den Währungs-Aufschlag hinnehmen?

Ein Paar aus Winterthur bucht eine teure Ferienreise nach Afrika. Wenige Wochen vor der Abreise der Schock: Der Veranstalter verlangt eine happige Nachzahlung wegen Währungs-Schwankungen. «Espresso» sagt, wie hoch ein solcher Zuschlag maximal sein darf.

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