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Zahnarzt füllt Löcher - und seine Kasse

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In gut zwei Stunden machte ein Zahnarzt im Kanton Zürich bei einem 20-jährigen Mann 14 verschiedene Füllungen. Als der Vater die Rechnung erhielt, traf ihn fast der Schlag: Über 3000 Franken sollte er dafür bezahlen. Ein Gutachten des Kantonszahnarztes zeigte: Der Zahnarzt hatte den jungen Mann massiv überbehandelt und falsch abgerechnet.

«10 von 14 Füllungen entsprechen nur der Qualitätsstufe mangelhaft», heisst es im Gutachten des Zürcher Kantonszahnarztes. Sie müssen in den nächsten 5 bis 10 Jahre ersetzt werden. Zudem übersah der Zahnarzt ein Loch in einem Zahnzwischenraum, das aufwändig zu flicken gewesen wäre. Die Abrechnung des Zahnarztes wies ausserdem «massivste Fehler auf». Der Kantonszahnarzt sah ein Honorar von knapp 1000 Franken als gerechtfertigt an.

Der Vater forderte vom Zahnarzt die zuviel bezahlten 2000 Franken zurück. «Auf meine eingeschriebenen Briefe reagierte der Zahnarzt bis heute nicht.» Auf die Anfragen von «Espresso» reagierte der Zahnarzt zwar, beim abgemachten Interview-Termin war er jedoch nicht erreichbar.

Da es in der Schweiz immer mehr Zahnarztpraxen gibt, ist beispielsweise im Kanton Zürich etwa jede dritte Zahnarzt-Praxis nicht ausgelastet. Immer wieder landen darum Fälle von Überbehandlung auf dem Pult der Zürcher Kantonszahnärztin Teresa Leisebach. Sie sagt, dass beim Patienten die Alarmglocken läuten müssen, wenn ein Zahnarzt gleich mehrere Zähne in Serie behandeln möchte. Auch bei Notfallbehandlungen sollte der Patient darauf bestehen, dass nur das akute Problem behoben und nicht gleich auch noch eine umfassende Sanierung geplant wird. Teresa Leisebach empfiehlt bei kostspieligen Behandlungen eine zweite Meinung einzuholen und beim Zahnarzt alternative, günstigere Möglichkeiten zu verlangen.

Wenn eine Überbehandlung bereits stattgefunden hat, sollte der Patient zuerst das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen. Danach könne man sich an die kantonszahnärztliche Schlichtungsstelle wenden. Wenn der Zahnarzt nicht in ein Schlichtungsverfahren einwilligt, dann bleibe nur der Gang vor Gericht, so Teresa Leisebach. Ist der Zahnarzt Mitglied der Schweizer Zahnärztegesellschaft (SSO), muss er an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Beat Wäckerle, Mitglied des Zentralvorstandes der SSO sagt, die Schlichtungsverfahren kämen in einem Drittel der Fälle zum Schluss, dass eine Rechnung zu hoch sei. In einem Drittel der Fälle sei die Rechnung gerechtfertigt und beim Rest könne keine Einigung erzielt werden.

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Zahnarzt füllt Löcher - und seine Kasse

Laufzeit 8 Minuten 40 Sekunden. , Nicole Roos

In gut zwei Stunden machte ein Zahnarzt im Kanton Zürich bei einem 20-jährigen Mann 14 verschiedene Füllungen. Als der Vater die Rechnung erhielt, traf ihn fast der Schlag: Über 3000 Franken sollte er dafür bezahlen. Ein Gutachten des Kantonszahnarztes zeigte: Der Zahnarzt hatte den jungen Mann massiv überbehandelt und falsch abgerechnet.

«10 von 14 Füllungen entsprechen nur der Qualitätsstufe mangelhaft», heisst es im Gutachten des Zürcher Kantonszahnarztes. Sie müssen in den nächsten 5 bis 10 Jahre ersetzt werden. Zudem übersah der Zahnarzt ein Loch in einem Zahnzwischenraum, das aufwändig zu flicken gewesen wäre. Die Abrechnung des Zahnarztes wies ausserdem «massivste Fehler auf». Der Kantonszahnarzt sah ein Honorar von knapp 1000 Franken als gerechtfertigt an.

Der Vater forderte vom Zahnarzt die zuviel bezahlten 2000 Franken zurück. «Auf meine eingeschriebenen Briefe reagierte der Zahnarzt bis heute nicht.» Auf die Anfragen von «Espresso» reagierte der Zahnarzt zwar, beim abgemachten Interview-Termin war er jedoch nicht erreichbar.

Da es in der Schweiz immer mehr Zahnarztpraxen gibt, ist beispielsweise im Kanton Zürich etwa jede dritte Zahnarzt-Praxis nicht ausgelastet. Immer wieder landen darum Fälle von Überbehandlung auf dem Pult der Zürcher Kantonszahnärztin Teresa Leisebach. Sie sagt, dass beim Patienten die Alarmglocken läuten müssen, wenn ein Zahnarzt gleich mehrere Zähne in Serie behandeln möchte. Auch bei Notfallbehandlungen sollte der Patient darauf bestehen, dass nur das akute Problem behoben und nicht gleich auch noch eine umfassende Sanierung geplant wird. Teresa Leisebach empfiehlt bei kostspieligen Behandlungen eine zweite Meinung einzuholen und beim Zahnarzt alternative, günstigere Möglichkeiten zu verlangen.

Wenn eine Überbehandlung bereits stattgefunden hat, sollte der Patient zuerst das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen. Danach könne man sich an die kantonszahnärztliche Schlichtungsstelle wenden. Wenn der Zahnarzt nicht in ein Schlichtungsverfahren einwilligt, dann bleibe nur der Gang vor Gericht, so Teresa Leisebach. Ist der Zahnarzt Mitglied der Schweizer Zahnärztegesellschaft (SSO), muss er an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen. Beat Wäckerle, Mitglied des Zentralvorstandes der SSO sagt, die Schlichtungsverfahren kämen in einem Drittel der Fälle zum Schluss, dass eine Rechnung zu hoch sei. In einem Drittel der Fälle sei die Rechnung gerechtfertigt und beim Rest könne keine Einigung erzielt werden.

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Mit dem Rollstuhl ins Schwimmbad

Wo kann ich auch als Rollstuhlfahrer bequem ins kühle Nass? In welcher Badi gibt es vom Eingang bis zum Beckenrand wenig Hindernisse? Ein nationaler Schwimmbadführer benotet, wie gut die einzelnen Schwimmbäder für Rollstuhlfahrer geeignet sind.

«Wir schauen auf Garderoben, Duschen, WCs», meint Daniel Bachofner von der Behindertenorganisation procap. «Aber natürlich ist auch der Zugang zum Bassin sehr wichtig für eine gute Note. » Bachofner führt in seiner Liste beinahe 1000 Frei-, Hallen- und Naturbäder in der gesamten Schweiz.

Ein gutes Beispiel für eine behindertengerechte Badi ist das Freibad Schachen in Aarau. Da dieses den Winter hindurch umgebaut wurde, konnte man viele Änderungen für Rollstuhlfahrer vornehmen, die heute erforderlich und gewünscht sind. So gibt es von der Eingangskasse bis zum Beckenrand keine einzige Schwelle. Das Sportbecken enthält einen Rollstuhllift aber auch eine Rampe, die den Behinderten einen optimalen Zugang zum Wasser ermöglicht.

«Optimal ist auch, wenn wir eine gute Rundsicht haben», erklärt Walter Christen. Er ist procap-Präsident der Sektion Freiamt und seit 23 Jahren querschnittgelähmt. «Hier im Schwimmbad Schachen sehe ich gleich, wo ich hin will: Ins Sportbad, auf die Liegewiese oder mit der Familie ins Kinderbassin.» Weiter sei es angenehm, wenn das Gelände nicht allzu hügelig sei.

Die Liste, die praktisch alle Schwimmbäder der Schweiz umfasst, wird stetig aktualisiert und ist unter dem unten aufgeführten Link abrufbar.

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