Personen, die aus dem Ausland in die Schweiz zurückkehren, sollen für zehn Tage in Quarantäne. Diese Aussage hat bei Reisenden für Verwirrung gesorgt. Sie seien bei der Rückkehr nicht entsprechend informiert worden. Das BAG präzisiert nun, die zehntägige Selbstquarantäne gelte für Personen, die «aus einem Quarantänegebiet» kommen. Diese müssten die Quarantäne in der Schweiz fortführen, bis sie insgesamt zehn Tage symptomlos geblieben sind.

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BAG präzisiert Selbstquarantäne-Regelung für Touristen
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