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Fotos von Einbrechern auf Facebook zu teilen, ist rechtlich problematisch
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Internetpranger: Wie viel Selbstjustiz ist erlaubt?

Die Sprayerin oder der Einbrecher möchte unerkannt bleiben. Es ist also dumm gelaufen, wenn sie oder er in den Fokus einer Videoüberwachung gerät oder in eine Fotofalle tappt. Darf man ein solches Foto als Privatperson einfach auf Facebook, Instagram und Co. verbreiten und zur Fahndung aufrufen?

Rosmarie Naef, Rechtsexpertin beim Beobachter klärt die wichtigsten Fragen zum Thema Internetpranger.

Die 3 wichtigsten Punkte:

  1. Sind Sie Opfer einer Straftat zum Beispiel eines Einbruchs gelangen Sie am besten zuerst an die Polizei.
  2. Führen Sie private Fahndungen nur nach Absprache mit der Polizei durch. Denn wer eine erkennbare Person kombiniert mit einer Anschuldigung postet, kann sich strafbar machen.
  3. Auch wer Posts anderer Nutzer auf Facebook teilt, macht sich unter Umständen strafbar.

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